Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin Erfolg gehabt. Wie die DUH am Montag mitteilte, muss die Einschränkung von Tempo 30 auf der Saarstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg zurückgenommen werden.
Bei der Entscheidung des Gerichts waren vor allem Gründe der Verkehrssicherheit ausschlaggebend. In Berlin war die Anordnung von Tempo 30 in der Saarstraße bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans im September 2025 gestrichen worden.
Senat schaffte mehrere Tempo 30-Zonen ab
Lediglich nachts sollte Tempo 30 aus Gründen des Lärmschutzes noch gelten. Dagegen hatte ein Anwohner mit Unterstützung der DUH Widerspruch eingelegt und einen Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt. Diesem stimmte das Gericht zu, weil es den Erfolg des Anwohners im Hauptverfahren für wahrscheinlich hält.
„Das Berliner Verwaltungsgericht unterstreicht, dass auch die Verkehrssicherheit bei der Abwägung über Tempo 30 zu berücksichtigen ist“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Polittiker sollten sich „auf die Einhaltung der neuen, deutlich strengeren Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid konzentrieren. Dafür braucht es mehr und nicht weniger Tempo 30 in der Stadt“.


