Verkehrspolitik

Berliner Gericht gibt Umwelthilfe recht: In dieser Straße muss wieder Tempo 30 gelten

Im vergangenen September wurden zahlreiche Tempo 30-Zonen abgeschafft. Ein Anwohner wehrte sich in einem Fall dagegen – mit Erfolg.

Der Berliner Senat hat Tempo 30 an vielen Hauptstraßen abgeschafft.
Der Berliner Senat hat Tempo 30 an vielen Hauptstraßen abgeschafft.Britta Pedersen/dpa

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin Erfolg gehabt. Wie die DUH am Montag mitteilte, muss die Einschränkung von Tempo 30 auf der Saarstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg zurückgenommen werden.

Bei der Entscheidung des Gerichts waren vor allem Gründe der Verkehrssicherheit ausschlaggebend. In Berlin war die Anordnung von Tempo 30 in der Saarstraße bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans im September 2025 gestrichen worden.

Senat schaffte mehrere Tempo 30-Zonen ab

Lediglich nachts sollte Tempo 30 aus Gründen des Lärmschutzes noch gelten. Dagegen hatte ein Anwohner mit Unterstützung der DUH Widerspruch eingelegt und einen Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt. Diesem stimmte das Gericht zu, weil es den Erfolg des Anwohners im Hauptverfahren für wahrscheinlich hält.

„Das Berliner Verwaltungsgericht unterstreicht, dass auch die Verkehrssicherheit bei der Abwägung über Tempo 30 zu berücksichtigen ist“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.  Polittiker sollten sich „auf die Einhaltung der neuen, deutlich strengeren Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid konzentrieren. Dafür braucht es mehr und nicht weniger Tempo 30 in der Stadt“.

Im vergangenen September hatte der Berliner Senat beschlossen, weitreichend Tempo 30-Zonen wieder abzuschaffen. Die Aufhebung betraf zunächst 23 von insgesamt 41 Abschnitten an Hauptstraßen auf denen vor einigen Jahren Tempo 30 verfügt wurde. Ziel war es damals die Luftqualität zu verbessern und gemäß EU-Vorgaben den Ausstoß von Schadstoffen wie Stickstoffdioxid zu reduzieren. Inzwischen ist die Luft an vielen Stellen besser geworden, so dass die sogenannte Luftreinhaltung dort laut Senat nicht mehr als Begründung für Tempo 30 herhalten kann. Zudem ordnete der Senat auf mehreren Straßen in den Ruhezeiten zwischen 22 und 6 Uhr Tempo 30 an.