Der Rechsstreit um den sogenannten Schabowski-Zettel, einem Stück DDR-Geschichte geht in die nächste Instanz. Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ging jetzt ein Antrag auf Revision ein, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Ein Journalist will seit längerem erfahren, wer dem Haus der Geschichte den berühmten Zettel verkaufte. Der Zettel machte Geschichte: Am 9. November 1989 fand eine Pressekonferenz zu den neuen DDR-Reiseregeln statt. Schabowskis berühmter Satz auf Nachfrage eines Journalisten, ab wann die Regelung gelte: „Das tritt nach meiner Kenntnis ... ist das sofort, unverzüglich“ löste den Fall der Berliner Mauer noch an diesem Abend aus.
Jahrelanger Streit um Verkauf des Schabowski-Zettels
Das Haus der Geschichte in Bonn sicherte sich den Sprechzettel Schabowskis für seine Ausstellung, doch seit Jahren gibt es Streit um das Dokument.
Der Kläger, ein Reporter einer überregionalen Tageszeitung, forderte vom Haus der Geschichte für seine Recherche die Nennung der Namen der Leute, die den Zettel verkauften, also die Namen des Erst- und Zweitverkäufers. Bei der Klage beruft sich der Reporter auf seinen ihm presserechtlich zustehenden Auskunftsanspruch.
Sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das OVG hatten der Klage stattgegeben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hatten die Richter in Münster aber eine Revision zugelassen.
Das Haus der Geschichte, das von einer Stiftung des öffentlichen Rechts getragen wird, verweigert bislang die geforderten Angaben, weil den Verkäufern bei den Verhandlungen Anonymität zugesichert worden war. Das Museum hatte den Zettel für 25.000 Euro erworben.


