Dokument zum Mauerfall

Wer verkaufte den Schabowski-Zettel? Streit landet vor Gericht

Die berühmte Pressekonferenz, bei der Schabowsi mit den Worten „sofort, unverzüglich“ faktisch den Mauerfall auslöste. Um seinen handschriftlichen Zettel gibt es seit Jahren einen Rechtsstreit.

Der Zettel von Günter Schabowski bei der Pressekonferenz am 9. November 1989 wurde zum historischen Dokument.
Der Zettel von Günter Schabowski bei der Pressekonferenz am 9. November 1989 wurde zum historischen Dokument.Oliver Berg/dpa

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster verhandelt in der kommenden Woche einen Streit um einen Zettel von Günter Schabowski, dem früheren Ersten Sekretär der SED-Bezirksleitung von Ost-Berlin und Sekretär der DDR für Informationswesen. Dies berichtet die Plattform Legal Tribune Online (LTO). 

Der Zettel machte Geschichte: Am 9. November 1989 fand eine Pressekonferenz zu den neuen DDR-Reiseregeln statt. Schabowskis berühmter Satz auf Nachfrage eines Journalisten, ab wann die Regelung gelte: „Das tritt nach meiner Kenntnis ... ist das sofort, unverzüglich“ löste den Fall der Berliner Mauer noch an diesem Abend aus.

Stiftung hält Identität der Käufer von Schabowski-Zettel geheim

Der handschriftliche Sprechzettel, von dem Schabowski ablas, wurde so zu einem historischen Dokument. Nach Angaben der Familie hatte Schabowski Anfang der 1990er-Jahre einige Unterlagen, darunter den Zettel, an Bekannte gegeben. Die Dokumente seien nie zurückgekommen. Seine Frau Irina Schabowski sprach vor einigen Jahren gegenüber der Welt von einem „kaltblütigen Verkauf einer gestohlenen Sache“. Denn: Das Bonner Haus der Geschichte kaufte 2015 den Original-Zettel für 25.000 Euro aus öffentlichen Mitteln.

Ein Journalist der Bild-Zeitung fordert jetzt Auskunft über die Identität der Verkäufer. Es gab einen Erstverkäufer, der das Blatt weitergegeben hatte, und einen Zweitverkäufer, der es dem Museum schließlich überließ. Beide Namen kennt die Stiftung – allerdings verweigert diese die Herausgabe der Namen unter Berufung auf zugesicherte Anonymität.

Das Verwaltungsgericht Köln entschied im Jahr 2022 zugunsten des Journalisten. Das öffentliche Interesse an Transparenz überwiege die Vertraulichkeitszusagen. Daraufhin beantragte die Stiftung die Zulassung der Berufung – mit Erfolg. Am 16. Dezember wird sich das OVG in Münster mit dem Rechtsstreit befassen. Im Anschluss soll ein Urteil verkündet werden.