In den Silvesternächten der vergangenen zwei Jahre wurden insgesamt mehr als 4000 Straftaten erfasst. Dabei hat die Staatsanwaltschaft in Berlin in gut 500 Fällen Strafbefehle erlassen oder Anklage erhoben. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Jan Lehmann hervor.
Die Berliner Polizei zog insbesondere für die Silvesternacht 2024/25 eine ernüchternde Bilanz. Es kam zu 2070 Straftaten und damit zu mehr als im Vorjahr. Schwerpunkte bildeten Sachbeschädigungen (531 Fälle), Verstöße gegen das Waffengesetz (274) und Körperverletzungen (241).
Staatsanwaltschaft stellt Mehrheit der Strafverfahren ein
Nicht jedes einzelne Delikt mündete in ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. So wurden etwa 900 Ermittlungen aus den beiden Silvesternächten eingestellt. Das geschah vor allem, weil kein Täter gefasst werden konnte, keine Beweise vorlagen oder weil es sich um sehr geringfügige Taten handelte. Gleichzeitig sind mehr als 200 Verfahren noch offen.
Nach Silvester 2023/2024 wurden 172 Strafbefehle erlassen, das sind etwa Geldstrafen, die von einem Gericht ohne Prozess festgelegt werden. Dazu kamen 137 Anklagen. Etwa 80 Ermittlungen erlaufen noch. Nach der Silvesternacht im folgenden Jahr gab es 107 Strafbefehle und 112 Anklagen. 158 Ermittlungsverfahren sind noch offen.
Der SPD-Abgeordnete Lehmann forderte eine konsequente Ahndung der Straftaten durch die Justiz, um „rechtswidrigem Verhalten spürbare Folgen zu verleihen und das Sicherheitsgefühl zu stärken“.


