Das landeseigene Wohnungsunternehmen Stadt und Land kann die Immobilie in der Hermannstraße 48 in Neukölln nicht erwerben. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage des Abgeordneten Niklas Schenker (Linke) hervor.
Schenker wollte im Juli wissen, ob Stadt und Land einen Ankauf der Immobilie abgelehnt habe. Senatsbaudirektorin Petra Kahlfeldt antwortete auf die Anfrage, Stadt und Land habe kein Angebot zum Kauf der Hermannstraße 48 erhalten.
Dem landeseigenen Wohnungsunternehmen sei es nach intensiven Bemühungen gelungen, Kontakt zu einem Vertreter der Eigentümerin aufzunehmen. „Während dieses Gesprächs machte der Vertreter des Eigentümers deutlich, dass keine Verkaufsabsicht besteht und folglich auch kein Angebot unterbreitet werden wird“, so Kahlfeldt. „Über die Verkaufsabsicht des Eigentümers der Hermannstraße 48 liegen keine Informationen vor“, betonte sie.
Das Neuköllner Hausprojekt H48 ist seit den 1980er-Jahren bewohnt. Neben einer Holzwerkstatt im Erdgeschoss zählt das Projekt aktuell 67 Mieter. Die meisten leben in Wohngemeinschaften von acht bis dreizehn Personen zusammen. Das Gebäude war einst eine Fabrik.
Die Umnutzung von Lager- und Industrieräumen als Wohnraum ist in Berlin keinesfalls ungewöhnlich. Einige sanierte Lofts gehören zu den teuersten Wohnungen in ganz Deutschland. In der Hermannstraße 48 sind sich Mieter und Vermieterin über die Nutzung des Gebäudes allerdings uneinig – eine Frage, die über die Zukunft des Hauses entscheidet.
Wohnprojekt H48 in Neukölln: Mieter haben Kündigungen erhalten
In Vertretung der Eigentümerin Tina Sahr teilte Ende Juli ein Anwalt mit, dass es sich im ehemaligen Fabrikgebäude „nicht um Wohnraummietverträge, sondern Gewerberaummietverträge handelt“. Und weiter: „Letztere unterliegen keinem Kündigungsschutz und können daher jederzeit begründungslos beendet werden.“ Dem ist nachgegangen worden – am 11. Juli lagen in den Briefkästen aller Wohngemeinschaften des Hauses Kündigungsklagen. Die Kündigungstermine liegen zwischen Oktober und Januar.
Alle Wohngemeinschaften haben ihre Mietverträge mit einer früheren Eigentümerin des Hauses abgeschlossen. Während des Verkaufs an die aktuelle Eigentümerin im Jahr 2021 übte der Bezirk Neukölln sein Vorkaufsrecht aus. Der Vorkauf scheiterte jedoch aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, das die Ausübung des Vorkaufsrechts von Grundstücken in Milieuschutzgebieten einschränkte.
Auf die Anfrage von Linken-Politiker Niklas Schenker, inwieweit das bezirkliche Vorkaufsrecht für die Immobilie geprüft worden sei, antwortete Senatsbaudirektorin Kahlfeldt nun, dass die Tatsache, dass das zum Kaufobjekt gehörende Gewerbegebäude zu einem großen Teil zu Wohnzwecken genutzt wird, eine für die Ausübung eines Vorkaufs erhebliche rechtliche Problematik darstelle. Die Erfolgsaussichten seien nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung als äußerst gering eingeschätzt worden.


