Wer Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Pinocchio“ bezeichnet, muss keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen einen Facebook-Nutzer eingestellt. Begründung: Es handele sich um „eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik“, teilte die Behörde mit. Aus denselben Gründen sei auch ein zweites Verfahren wegen derselben Bezeichnung eingestellt worden.
Der Hintergrund: Im Oktober hatte Bundeskanzler Merz die Stadt Heilbronn besucht. Das Polizeipräsidium Heilbronn veröffentlichte dazu einen Facebook-Post, in dem es um ein im Zuge des Kanzlerbesuchs verhängtes Flugverbot ging. Der Beitrag zog knapp 400 Kommentare nach sich, wie Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsam mitteilten. Darunter befand sich auch der Satz „Pinocchio kommt nach HN“.
Die Staatsanwaltschaft musste insgesamt 38 der eingegangenen Kommentare auf mögliche Strafbarkeit prüfen. Nach Angaben der Behörde sind noch nicht alle Verfahren abgeschlossen.
Pinocchio – eine Figur, die für Lügen steht
Die Bezeichnung „Pinocchio“ spielt auf die gleichnamige Kinderbuchfigur des italienischen Autors Carlo Collodi an, die 1883 erstmals in einem Roman erschien. Die Holzpuppe wurde 1940 durch einen animierten Disney-Kinofilm weltweit bekannt. Ihr markantestes Merkmal: Bei jeder Lüge wächst ihre Nase. Merz als „Pinocchio“ zu bezeichnen, unterstellt dem Kanzler also sinngemäß, er sage nicht die Wahrheit.
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Heilbronn zeigt, dass satirische und kritische Äußerungen gegenüber Politikerinnen und Politikern in Deutschland einen weiten Schutz durch die Meinungsfreiheit genießen – insbesondere dann, wenn sie sich als Kritik an Machtträgern einordnen lassen.


