Das sogenannte Spritpreis-Paket der Bundesregierung hat seine letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundesrat hat das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz am Freitag gebilligt. Nach Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler und den zuständigen Fachminister sowie der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten tritt es am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft – voraussichtlich Anfang April.
Der Kern der Regelung, die sich am österreichischen Modell orientiert: Tankstellen dürfen ihre Preise für sämtliche Otto- und Dieselkraftstoffe künftig nur noch einmal täglich um 12 Uhr mittags anheben. Preissenkungen bleiben jederzeit erlaubt.
Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden, zuständig sind die jeweiligen Landesbehörden. Das Gesetz gilt zunächst befristet und soll nach einem Jahr evaluiert werden. Neben der neuen Preisregel enthält das Paket auch eine Verschärfung des Kartellrechts. Bei auffällig starken Preisanstiegen müssen Unternehmen darlegen, dass ihre Preissteigerungen durch tatsächlich gestiegene Kosten gerechtfertigt sind. Ziel ist es, den Wettbewerb auf dem Kraftstoff-Großhandelsmarkt zu stärken.
Übergewinnsteuer und Preisgrenzen abgelehnt
Weitere Anträge wurden abgelehnt. Das Saarland hatte eine gesetzliche Höchstpreisgrenze wie in Luxemburg gefordert. Ein gemeinsamer Antrag der SPD-regierten Länder Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern ging noch weiter und verlangte zusätzlich zur Preisgrenze eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne, die vom Iran-Krieg profitierten. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) warnte vor den üblichen Preiserhöhungen zu den Osterferien, die eine Spritpreisbremse verhindern könnte.


