Finanzen

Neue Klage: So will die AfD das Sondervermögen doch noch verhindern

Die Bundestagsfraktion will das Schuldenpaket von Union, SPD und Grünen weiterhin stoppen. Nun reichte sie eine weitere Klage beim Verfassungsgericht ein.

Stephan Brandner (AfD) will gemeinsam mit seiner Partei das Schuldenpaket stoppen.
Stephan Brandner (AfD) will gemeinsam mit seiner Partei das Schuldenpaket stoppen.Kay Nietfeld/dpa

Die Bundestagsfraktion der AfD hat einen weiteren Eilantrag beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, um das Schuldenpaket von Union, SPD und Grünen zu stoppen. Ziel sei es, dem Bundesrat, der am Freitag abschließend über die Grundgesetzänderungen entscheiden soll, die Abstimmung vorläufig zu untersagen, heißt es in einer Mitteilung der Fraktion.

Verwiesen wird dabei auf ein weiteres Verfahren, das die AfD gegen die Abstimmung des Bundestages bereits angestrengt hatte. Dessen Ausgang sei offen. Würde der Bundesrat zustimmen, „wäre das parlamentarische Verfahren abgeschlossen und das Gesetz könnte in Kraft treten – mit unabsehbaren finanzpolitischen Folgen für unser Land und nachfolgende Generationen“, sagte der Justiziar und parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner.

„Sollte das Bundesverfassungsgericht auch diese Rechtsschutzmöglichkeit verstreichen lassen, behalten wir uns vor, auch gegen den Bundespräsidenten vorzugehen“, so Brandner weiter.

Karlsruhe verwarf Anträge gegen Sondersitzung im Bundestag

Das Bundesverfassungsgericht hatte am vergangenen Freitag bereits mehrere Anträge gegen die einberufenen Sondersitzungen des alten Bundestags, bei denen über das Sondervermögen entschieden werden sollte, verworfen. Am vergangenen Freitag stimmten 513 Abgeordnete für die Lockerung der Schuldenbremse und für das Sondervermögen. 

Auch die FDP will sich gegen das Schuldenpaket wehren – allerdings konzentrieren sich die Liberalen auf die Schuldenbremse. Die Partei kündigte an, gegen die Verfassungsänderung zur Lockerung der Schuldenbremse zu klagen. „Union, SPD und Grüne wollen die Schuldenbremse auch für die Länder aufweichen – ohne die Beteiligung der Landesparlamente. Aus Sicht der Freien Demokraten ist das ein klarer Verstoß gegen die Verfassungsautonomie der Länder und gegen die föderale Ordnung“, so die Partei auf der Plattform X.