Wie in den vergangenen Jahren gibt es in Berlin zu Silvester feste Bereiche, in denen das Böllern untersagt ist. Eine Allgemeinverfügung sieht vor, dass in vier ausgewiesenen Abschnitten das Mitführen und Verwenden von Pyrotechnik untersagt ist, wie die Berliner Polizei mitteilte. Das Gleiche gilt demnach für Waffen und Messer. Das Waffenverbot schließt den Angaben der Polizei zufolge auch Küchen- und Gebrauchsmesser ein.
Zusätzlich zu den Bereichen am Alexanderplatz, in Neukölln, Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg gilt ein Verbot für Böllern und Waffen rund um die Silvesterparty am Brandenburger Tor. Darin eingeschlossen sind den Angaben zufolge der Große Tiergarten, Teile des Hansaviertels sowie das Regierungsviertel.

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