DDR-Unrecht

SED-Verfolgte erhalten mehr Geld: „Opferrente wird zur Ehrenpension“

35 Jahre nach dem Ende der DDR erhalten ihre Opfer höhere Renten. Die Anerkennung wird deutlich erleichtert.

In manchen Köpfen steht sie noch: Mauerbau in Berlin, 18.8.1961.
In manchen Köpfen steht sie noch: Mauerbau in Berlin, 18.8.1961.UPI_dpa

Die DDR ist seit 35 Jahren passé, nun nimmt die Entschädigung ihrer Opfer noch einmal Fahrt auf. Wer von der SED verfolgt wurde, bekommt ab 1. Juli mehr Geld. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird ausgeweitet, die Anerkennung erleichtert.

Mit einer Gesetzesnovelle, die am Dienstag in Kraft tritt, wird die Opferrente der Betroffenen von 330 auf 400 Euro im Monat erhöht. Ab 2026 wird der Betrag an die jährliche Rentenentwicklung angepasst.

Darüber hinaus müssen Empfänger künftig keine Bedürftigkeit mehr nachweisen. „Damit wird die Opferrente zu einer Ehrenpension weiterentwickelt“, teilt der Berliner Beauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, DDR-Bürgerrechtler Frank Ebert, mit. „Vererbbar ist die Unterstützungsleistung weiterhin nicht.“

Sonderregelung für Zwangsaussiedlungen

Erhöht werden auch die Zahlungen für beruflich Verfolgte. Bisher erhielten sie maximal 240 Euro im Monat, künftig sind es für alle aus diesem Kreis 291 Euro. Auch diese Leistung wird ab 2026 an die Rentenentwicklung gekoppelt. Zwar muss diese Opfergruppe weiterhin ihre Bedürftigkeit nachweisen, allerdings wird das Einkommen der Partner nun nicht mehr berücksichtigt. Außerdem wird die für den Anspruch nötige „Verfolgungszeit“ von drei auf zwei Jahre herabgesenkt.

Eine Sonderregelung wurde für Betroffene von Zwangsaussiedlungen getroffen. Sie erhalten einmalig 7500 Euro, auch wenn ihnen bereits Entschädigungen für die Zwangsaussiedlung gewährt wurden.

Zu den Anspruchsberechtigten gehören neuerdings auch Opfer, die außerhalb der DDR von Zersetzungsmaßnahmen der Staatssicherheit (Stasi) betroffen waren. Sie haben dank der Gesetzesnovelle ebenso Anspruch auf Entschädigungszahlungen wie Menschen, deren Antrag auf Rehabilitierung vor 2019 abgelehnt wurde.

2019 wurden die „SED-Unrechtsbereinigungsgesetze“ geändert, insbesondere im Sinne von DDR-Heimkindern. Sie können Ansprüche seitdem leichter geltend machen. Mit der neuen Gesetzesnovelle wird jenen, deren Anträge vorher abgelehnt wurden, nun ermöglicht, einen „Zweitantrag/Wiederholungsantrag“ zu stellen.

Der Berliner Beauftragte zur Aufarbeitung spricht in seiner Mitteilung von „ehemaligen DDR-Heimkindern“ und der „ehemaligen DDR“. Das ist so üblich, um Distanz zu markieren. Gegenüber der DDR in den Köpfen. Aber rein sprachlich wäre es nur nötig, wenn es heute noch eine DDR (mit Heimkindern) gäbe. Und das ist ja zum Glück nicht der Fall.