Die Opfer von politischer Verfolgung in der DDR sollen von künftig von erhöhten finanziellen Leistungen profitieren. Wie Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) mitteilte, beschloss das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf. Darin sei die regelmäßige Anpassung der SED-Opferrenten an die allgemeine Rentenentwicklung und einen Härtefallfonds für politische Häftlinge vorgesehen. Betroffene können aus dem Fonds im Umfang von einer Million Euro Unterstützungsleistungen erhalten.
Buschmann sagte, auch mehr als 30 Jahre nach dem Mauerfall lasse man die Menschen nicht im Stich. Die Verfolgung habe häufig zu Brüchen im Privat- und Berufsleben geführt, die sich bis heute auswirkten. Die wirtschaftliche Lage vieler Betroffener sei prekär. Deshalb würden die rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften nun angepasst.
Zuwendungen und Ausgleichsleistungen sollen zum 1. Juli angepasst werden
Der Härtefallfonds erhält einen eigenen Haushaltstitel und wird bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge unter der Aufsicht der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur, Evelyn Zupke, eingerichtet. Die Opferbeauftragte soll die Richtlinien für die Auszahlung festlegen.
Die Zuwendungen für Haftopfer und Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte werden künftig immer zum 1. Juli eines Jahres an die Rentenentwicklung angepasst, folgen also den Erhöhungen der Bezüge für Altersrentnerinnen und -rentner. Die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte werden künftig beim Renteneintritt nicht mehr von 240 Euro im Monat auf 180 Euro gesenkt. Bisher ist das unter bestimmten Umständen vorgeschrieben. Schließlich erhalten Menschen, die von der DDR aus Grenzgebieten zwangsausgesiedelt wurden, eine einmalige Entschädigung in Höhe von 1500 Euro.
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