Die Schweiz hat seit Beginn der jüngsten Eskalation im Nahen Osten Ende Februar wohl zwei Überfluggesuche des US-Militärs abgelehnt. Das bestätigte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gegenüber CH Media. Die Anträge seien aus „verfahrenstechnischen Gründen“ nicht genehmigt worden, hieß es dem Bericht nach. Die erforderlichen Abklärungen hätten innerhalb der gesetzten Fristen nicht abgeschlossen werden können.
Der Schweizer Bundesrat hat derweil noch keine abschließende Einordnung des Konflikts zwischen den USA, Israel und dem Iran vorgenommen. Die Landesregierung prüft demnach weiterhin, ob die militärische Auseinandersetzung als Krieg im neutralitätsrechtlichen Sinn zu bewerten ist. Dafür müssten bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität aufweisen, erklärte der Bundesrat auf eine Frage im Nationalrat.
Sollte der Bundesrat den Konflikt als Krieg einstufen, hätte das weitreichende Folgen: Die Schweiz müsste als neutrales Land militärische Überflüge von kriegsführenden Staaten grundsätzlich untersagen und Rüstungsexporte in die betroffenen Länder verbieten.
Militärische Flüge ausländischer Staaten nur mit Erlaubnis
Der Schweizer Außenminister Ignazio Cassis betonte laut der Aargauer Zeitung in einer Pressekonferenz des Bundesrats, die Schweiz verfüge über eine „immerwährende und bewaffnete Neutralität“. Diese gelte nicht an einem Tag und am anderen nicht. Die Neutralität komme bei entsprechenden Anfragen zur Anwendung – wie dem Bundesrat zuletzt wieder vorgelegt worden seien. Mit dem Thema Rüstungsexporte werde sich der Bundesrat in den nächsten Tagen erneut befassen, so Cassis. Eine abschließende neutralitätsrechtliche Beurteilung des Nahostkonflikts gab er jedoch nicht ab.
Für militärische Flüge durch den Schweizer Luftraum benötigen ausländische Staaten eine sogenannte „diplomatic clearance“. Die Gesuche werden vom BAZL gemeinsam mit der Direktion für Völkerrecht im Außendepartement und der Schweizer Luftwaffe geprüft. Anträge von erheblicher politischer Tragweite – etwa solche zur Vorbereitung oder Durchführung von Kampfeinsätzen – werden dem Bundesrat zur Entscheidung vorgelegt. Ein derartiges Gesuch ist laut BAZL seit Beginn der Eskalation Ende Februar jedoch noch nicht eingegangen.


