Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) dringt auf eine Abschaffung des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Es gehe um fundamentale, um existenzielle Fragen, es gehe um das Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung und um das Recht von Frauen, über ihren Körper zu entscheiden, sagte die Grünen-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstagsausgaben). Für sie sei das Strafgesetzbuch „nicht der richtige Ort, das zu regeln“.
„Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können?“, fragte Paus. „Wer anders als die Frauen selbst sollte darüber entscheiden, wann und in welchen Abständen sie Kinder bekommen?“.
Paus: Schwangerschaftsabbrüche nicht länger stigmatisieren
Grundpfeiler des Menschenrechts auf reproduktive Selbstbestimmung seien neben dem Zugang zu sicheren und erschwinglichen Verhütungsmitteln auch die Gewährleistung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie einer selbstbestimmten und sicheren Schwangerschaft und Geburt. „Frauen die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dürfen nicht länger stigmatisiert werden“, sagte die Ministerin.
Die Ampel-Koalition wolle daher in dieser Legislaturperiode prüfen, wie Regelungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches aussehen könnten. Dazu werde eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingesetzt, „um genau diese hoch komplexen juristischen Fragen zu klären“, kündigte Paus an.
Die Koalition arbeite zudem „mit Hochdruck“ daran, sogenannte Gehsteigbelästigungen von schwangeren Frauen zu beenden. „Ich würde das gern 2023 mit einer Erweiterung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes regeln, um einen ungehinderten Zugang zu den Beratungsstellen ausdrücklich gesetzlich vorzuschreiben“, sagte die Ministerin. Angedacht sei auch die Schaffung eines neuen Ordnungswidrigkeitentatbestandes, ihr Haus sei dazu in Gesprächen mit Innen- und Justizministerium.
Nach der aktuellen Regelung sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland generell strafbar, bleiben aber unter bestimmten Bedingungen – unter anderem nach einer verpflichtenden Beratung und bei einer Durchführung bis zur 12. Schwangerschaftswoche – straffrei.




