Frauenrechte

Bericht: Expertenkommission der Regierung empfiehlt Legalisierung von Abtreibung

Bisher gelten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland grundsätzlich als rechtswidrig. Laut Rechtsprüfern sei das aber verfassungsrechtlich und völkerrechtlich bedenklich. 

Frauen demonstrieren am Frauentag in Berlin für das Recht auf Abtreibung. 
Frauen demonstrieren am Frauentag in Berlin für das Recht auf Abtreibung. IPON/Imago

Bisher gelten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich als rechtswidrig. Das könnte sich nun zeitnah ändern. Eine von der Ampel-Koalition eingesetzte Expertenkommission empfiehlt einem Bericht zufolge eine grundsätzliche Legalisierung von Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft.

Das Nachrichtenmagazin Spiegel zitierte am Montag aus dem Abschlussbericht des Gremiums: „Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar.“ Die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch hielten einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht Stand.

Sobald der Fötus eigenständig lebensfähig ist, sollten Abbrüche laut Kommission hingegen weiterhin verboten bleiben, wie der Spiegel berichtete. Diese Grenze liegt den Expertinnen und Experten zufolge ungefähr in der 22. Woche nach Beginn der letzten Menstruation.

Sind Schwangerschaftsabbrüche auch nach der 12. Woche möglich?

In den Wochen zwischen erstem Trimester und Spätphase könne der Gesetzgeber nach eigenem Ermessen festlegen, „bis zu welchem Zeitpunkt er einen Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlaubt“, heißt es weiter. Aus Sicht der Expertinnen und Experten wäre auch eine Legalisierung von Abbrüchen über die 12. Woche hinaus möglich. Bei medizinischer oder kriminologischer Indikation müsse es zudem weiterhin Ausnahmen geben, auch in späteren Phasen der Schwangerschaft.

Nach gegenwärtiger Gesetzeslage ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich illegal, er bleibt in bestimmten Fällen aber straffrei - so etwa, wenn sich eine Frau nach der Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft für einen Abbruch entscheidet.

Die Ampel-Koalition hatte die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ im vergangenen Jahr eingesetzt, um neue Regeln zur Abtreibung, zu Eizellenspende und zu Leihmutterschaft zu prüfen. Dem Gremium gehören 18 Expertinnen und Experten insbesondere der Fachbereiche Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Rechtswissenschaften an.

Der Bericht der Kommission, die sich auch mit anderen ethisch umstrittenen Fragen der modernen Fortpflanzungsmedizin auseinandersetzt, soll nach den Worten von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) Mitte April vorliegen.

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