Spanien

„Schritt in Richtung Apartheid“: Sánchez kritisiert Gesetz zur Todesstrafe in Israel

Die Knesset hat ein Gesetz zur Todesstrafe verabschiedet. Spaniens Ministerpräsident übt scharfe Kritik. Auch die EU und Deutschland zeigen sich besorgt.

Der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez
Der spanische Ministerpräsident Pedro SánchezBorja Puig de la Bellacasa/La Moncloa/AFP

Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez hat das vom israelischen Parlament verabschiedete Todesstrafen-Gesetz kritisiert. „Die Regierung Spaniens verurteilt die Todesstrafe gegen Palästinenser, die Israels Parlament soeben beschlossen hat“, schrieb Sánchez auf X.

Er beschrieb das Gesetz als „asymmetrische Maßnahme, die bei Israelis, die dieselben Straftaten begangen haben, nicht zur Anwendung käme“. Das sei keine Gerechtigkeit, sondern „ein weiterer Schritt hin zur Apartheid“, sagte Sánchez, der als einer der deutlichsten Kritiker der israelischen Regierung unter den westlichen Staats- und Regierungschefs gilt.

Unter anderem hatte Spanien laut Reuters scharfe Kritik am israelischen Vorgehen während des Gaza-Kriegs geübt und als Völkermord bezeichnet. Israelische Regierungsvertreter nannten Spaniens Haltung mehrfach antisemitisch. Im März zog Spanien zudem seinen Botschafter aus Israel ab, nachdem Madrid sich gegen die US-israelischen Angriffe auf den Iran gestellt hatte.

Israelisches Parlament verabschiedet Gesetz zur Todesstrafe

Das israelische Parlament hatte am Montagabend ein Gesetz zur Ausweitung der Todesstrafe verabschiedet. 62 der 120 Knesset-Abgeordneten stimmten dafür, 48 dagegen, einer enthielt sich. Der Entwurf stammte von der Partei des rechtsextremen Sicherheitsministers Itamar Ben Gvir, auch Ministerpräsident Benjamin Netanjahu votierte mit Ja.

Das Gesetz sieht demnach die Todesstrafe durch Erhängen als Standardstrafe für Palästinenser im Westjordanland vor, die vor Militärgerichten wegen als als „Terrorakt“ eingestufter tödlicher Angriffe verurteilt wurden. Die Todesstrafe soll künftig binnen 90 Tagen nach der Verurteilung vollstreckt werden. Es soll ein Aufschub um bis zu 180 Tagen möglich sein sowie die Strafe unter „besonderen Umständen“ auf lebenslange Haft abgemildert werden können.

EU und Deutschland zeigen sich besorgt

Ein Sprecher der EU-Kommission nannte das Gesetz „diskriminierend“ und einen „eindeutigen Rückschritt“. Deutschland lehne die Todesstrafe grundsätzlich ab, erklärte Regierungssprecher Stefan Kornelius. Die Bundesregierung sei zudem besorgt, dass das Gesetz „wohl ausschließlich auf Palästinenser in den palästinensischen Gebieten Anwendung finden würde“.

Die israelische Vereinigung für Bürgerrechte reichte unmittelbar nach der Verabschiedung Klage beim Obersten Gerichtshof ein. In Israel war die Todesstrafe laut Reuters bislang faktisch ausgesetzt – die letzte Hinrichtung fand 1962 statt, als der NS-Verbrecher Adolf Eichmann exekutiert wurde. (mit AFP)