Deutsche Bahn

Sammelt die Bahn heimlich Daten? Gericht soll über die App DB Navigator entscheiden

Wegen heimlicher Datenerfassung in der App DB Navigator steht die Deutsche Bahn am Montag in Frankfurt vor Gericht. Ein Datenschutzverein hat Klage eingereicht.

Am Montag wird das Landgericht Frankfurt über die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung in der Bahn-App DB Navigator entscheiden.
Am Montag wird das Landgericht Frankfurt über die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung in der Bahn-App DB Navigator entscheiden.Jan Woitas/dpa

Die Bahn-App DB Navigator – kaum jemand, der sie nicht kennt. Wer in Deutschland mit dem Zug reist, kommt an ihr kaum vorbei. Mit wenigen Fingertipps lassen sich Zugverbindungen suchen, Tickets buchen und die gesamte Reise bequem per Smartphone organisieren. Auch die digitale BahnCard ist direkt in der App verfügbar – jederzeit abrufbar mit einer einfachen Wischbewegung.

Doch die App sammelt auch Nutzerdaten – zu viele, meint Rena Tangens, politische Geschäftsführerin von Digitalcourage. Der Verein setzt sich für Informationsfreiheit und Datenschutz ein und hat 2022 Klage gegen die Deutsche Bahn eingereicht. Auch wenn man die Option „nur notwendige Cookies zulassen“ anwählt, sammle die App auch „technisch nicht notwendige Daten“. Am Montag entscheidet das Landgericht Frankfurt über die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung in der Bahn-App.

Welche Daten sammelt DB Navigator?

Neben der Anzahl der Reisenden erfassen die Anwendungen beispielsweise Start- und Zielbahnhöfe sowie Informationen darüber, ob Kinder mitfahren. Selbst wenn keine Namen gespeichert werden, lassen sich laut dem Verein Digitalcourage daraus Rückschlüsse auf das Verhalten der Nutzer ziehen.

„Die App vergibt eine eindeutige ID, mit der das Gerät jederzeit erkannt wird – selbst wenn nur eine Verbindung gesucht wird, ohne dass eine Fahrkarte gekauft wird“, erklärt Tangens gegenüber der „Tagesschau“. Da in der Regel ein Smartphone nur von einer Person genutzt wird, sei eine Identifikation des Nutzers klar möglich. Große Unternehmen könnten mit diesen Daten und zusätzlichen Informationen detaillierte Nutzerprofile erstellen – ein wertvolles Gut, insbesondere für Werbekunden.

Die Kritik basiert auf einer Analyse des IT-Sicherheitsforschers Mike Kuketz aus dem Jahr 2022. Kuketz hatte unter anderem Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgestellt. So nutze die Bahn-App verschiedene Tracking-Technologien, die das Verhalten der Nutzer überwachen. Insgesamt sollen bis zu zehn externe Anbieter Zugriff auf die gesammelten Daten haben. Auch die Stiftung Warentest bemängelte im vergangenen Jahr den laxen Umgang mit Datenschutz in der DB-Navigator-App.

Die Deutsche Bahn räumt ein, Daten zu erheben, betont jedoch, dass dies notwendig sei, um die digitalen Services zuverlässig anbieten und verbessern zu können. „Die Daten werden ausschließlich für eigene Zwecke genutzt und nicht für unzulässiges Marketing“, heißt es in einer Stellungnahme des Konzerns. Die Bahn arbeitet demnach mit drei Dienstleistern zusammen, die Zugriff auf die Daten erhalten: Adobe, die Google-Tochter Crashlytics und das Softwareunternehmen Optimizely. So soll Crashlytics verhindern, dass die App beim Anzeigen des Tickets abstürzt, während Adobe Analytics die Stabilität der App auch bei hoher Nutzung gewährleistet.

Die Kritik von Digitalcourage geht jedoch über den Datenschutz hinaus: Die Organisation bemängelt, dass die Deutsche Bahn zu wenig in die Informationsversorgung an den Bahnsteigen investiere – etwa durch Infotafeln oder Durchsagen. Stattdessen würden Reisende immer mehr gezwungen, die App zu nutzen. Dies benachteilige nicht nur Menschen, die sich ein Smartphone nicht leisten können oder die Technik nicht bedienen wollen, sondern auch jene, die Wert auf den Schutz ihrer Daten legen oder alternative Betriebssysteme nutzen, die keinen Zugang zu Google- oder Apple-Stores bieten.