Grillen

Steuerverschwendung? Grillanlage im Märkischen Viertel gescheitert – das sind die Gründe

Im Märkischen Viertel gab es rund vier Jahre lang eine mietbare, öffentliche Grillanlage. Ihr Rückbau sorgt für Kritik. Das sind die Ursachen.

Im Sommer zieht es die Berliner zum Grillen in die Parks: In Reinickendorf ist ein Projekt nun gescheitert.
Im Sommer zieht es die Berliner zum Grillen in die Parks: In Reinickendorf ist ein Projekt nun gescheitert.Markus Wächter

Der Betrieb der öffentlichen Grillanlage im Märkischen Viertel in Reinickendorf ist nach rund vier Jahren eingestellt worden. Das sorgt für Kritik: Die SPD-Fraktion Reinickendorf wirft dem Bezirksamt einen fahrlässigen Umgang mit der Grillanlage vor, sowie die Verschwendung von Steuergeldern. „Gerade im Märkischen Viertel ist ein kostengünstiger Grillplatz ein wichtiges Stück sozialer Teilhabe“, teilte der Bezirksverordnete Gilbert Collé (SPD) laut einer Mitteilung bei der BVV im Juni mit. Dass nun ausgerechnet dort keine Grillmöglichkeit mehr bestehe, sei beschämend.

Die umzäunte Elektrogrillanlage am Standort Alte Fasanerie wurde im Jahr 2021 mit rund 83.000 Euro aus öffentlichen Mitteln eingerichtet. Die kostengünstige Vermietung sowie die Sauberhaltung des Platzes sollte dabei laut der SPD ein Träger übernehmen. Obwohl die Anlage ein „voller Erfolg“ gewesen sei, habe das Bezirksamt versäumt einen Wartungsvertrag abzuschließen – so die Kritik der SPD-Fraktion. Zudem fehle es an einer transparenten Kommunikation: Es sei nicht klar, warum die Geräte abgebaut werden und was mit dem Gelände künftig passieren soll, hieß es.

Grillanlage im Märkischen Viertel: Keine Mittel für den laufenden Betrieb

Der Berliner Zeitung teilt das Bezirksamt mit: Bei den Grills habe es sich um ein Pilotprojekt gehandelt, welches zunächst getestet werden sollte. Da im Bezirkshaushalt lediglich Mittel für die Errichtung, nicht jedoch für den laufenden Betrieb vorgesehen waren, wurde kein Wartungsvertrag abgeschlossen.

Die pauschale Annahme, dass das Bezirksamt Reinickendorf alle Differenzen zwischen den Einnahmen aus Buchungsgebühren und den beim Betreiber entstehenden Kosten ohne eine rechtliche Grundlage übernehmen würde, könnte selbst eine unsachgemäße Verwendung von Steuermitteln darstellen. Laut dem Bezirksamt sei eine solche Praxis nicht vorgesehen.

Beschwerden über Grillanlage: Müll im anliegenden Spielplatz

„Das Bezirksamt ist der Eigentümer der Fläche, nicht aber der Betreiber der Grills gewesen“, stellt das Bezirksamt klar. Der Betreiber habe dem Bezirksamt in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass er die Fläche ab 2025 für seine pädagogische Arbeit und ohne Grills verwenden möchte. Entsprechend werden die Grills im Auftrag des Bezirks zurück gebaut.

Zuvor seien Beschwerden beim Bezirksamt eingegangen: Die Mieter der Grills, welche für die Entsorgung verantwortlich waren, hätte ihren Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt. Daraufhin hätte der Betreiber entschieden, dass alle Mieter ihren Müll selbstständig wieder mitnehmen müssen. Doch der Restmüll sei stattdessen im anliegenden Spielplatz gelandet. Weiterhin habe es Bedenken gegeben, dass der Funkenflug auf den anliegenden Feldern für Brände sorgen könnten.