Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will das bisherige Arbeitsverbot für Asylbewerber weitgehend abschaffen. Wie er mitteilte, habe er in seinem Ministerium einen „Sofort-in-Arbeit-Plan" erarbeiten lassen. Asylbewerber sollen demnach bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen dürfen – unabhängig davon, ob ihr Asylverfahren abgeschlossen ist.
„Wer hierherkommt, soll arbeiten können – und zwar schnell“, sagte Dobrindt. Die beste Integration sei die in die Arbeitswelt, das Ziel sei „Teilhabe durch Tätigkeit“.
Bisherige Wartezeit soll deutlich reduziert werden
Bisher durften Asylbewerber laut Bundesagentur für Arbeit nicht arbeiten, solange sie verpflichtet waren, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. In der Praxis führte dies oft zu Wartezeiten von zig Monaten.
Eine Sprecherin Dobrindts betonte, die Neuregelung ändere nichts am Ablauf oder Ausgang des Asylverfahrens. Ausgenommen seien bereits abgelehnte Asylbewerber sowie Personen, die ihre Identität verschleierten oder über Fluchtgründe täuschten. Den Verdienst dürften Asylbewerber grundsätzlich behalten, bei Bezug von Sozialleistungen werde er jedoch angerechnet. Dazu würde auch die Bezahlung der Asylunterkunft zählen.
Ob in der Praxis eine solche Regelung wirklich zu einer höheren Bleibeperspektive führt, ist offen. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist hoch. Das Niveau der Integration in die deutsche Gesellschaft ist schließlich ein zentrales Kriterium bei der Frage, ob ein Aufenthaltsrecht gewährt wird.
Integration nur noch für Personen mit Bleibeperspektive
Parallel dazu hat Dobrindt die Integrationskurse eingeschränkt. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden Kurse künftig auf Personen mit „dauerhafter positiver Bleibeperspektive" konzentriert.
Die Integrationsberichterstatterin der Unionsfraktion, Christina Stumpp (CDU), begrüßte dies gegenüber den Zeitungen der Mediengruppe Bayern als „ersten Schritt hin zu einer Modernisierung“. Sie verwies auf eine Kostenexplosion von 177 Prozent binnen fünf Jahren auf zuletzt rund 1,3 Milliarden Euro jährlich. Asylbewerber im Verfahren, Geduldete, EU-Migranten und ukrainische Flüchtlinge werden vorerst nicht mehr zugelassen, sofern sie nicht selbst zahlen.


