Die Debatte um Regenbogenflaggen im Bundestag geht in die nächste Runde. Die Bundestagsverwaltung hat eine Aufforderung an mehrere Abgeordnete, an ihren Büros angebrachte Regenbogenfahnen zu entfernen, mit der Hausordnung des Parlaments verschickt. Demnach sei das Anbringen von Fahnen „grundsätzlich und unabhängig von der konkreten Symbolik nicht gestattet“, sagte ein Sprecher des Bundestags zuvor hatte der Tagesspiegel berichtet.
Vor wenigen Woche sorgte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) für Debatten, als sie entschied, dass zukünftig keine Regenbogenflagge zum Christopher Street Day auf dem Bundestag weht. Die Flagge soll nur noch am 17. Mai, dem Tag gegen Homophobie wehen. Zudem darf das queere Regenbogennetzwerk der Bundestagsverwaltung nicht wie in den vergangenen Jahren am Christopher Street Day (CSD) in Berlin teilnehmen – Grund ist die Neutralitätspflicht.
SPD-Abgeordnete spricht von „Jagd auf Regenbogenfahnen“ im Bundestag
Die Bundestagsverwaltung habe sie zum Abhängen der Regenbogenfahne aufgefordert, berichtet die SPD-Abgeordnete Lina Seitzl im Gespräch mit dem Tagesspiegel. Dies sei mit Bezug auf die Hausordnung geschehen. Ähnlich ging es auch der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Linken, Stella Merendino. Auf Instagram teilte sie ein Video mit der Aufschrift: „Wegen der Regenbogenflagge an meinem Büro im Bundestag wurde die Bundestagspolizei gerufen“. Und weiter: „Den kleinen Regenbogenherz-Sticker mussten wir auch von der Tür abmachen“.
In der Hausordnung des Deutschen Bundestages heißt es im Paragraf 4: „Das Anbringen von Aushängen, insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie an Fenstern und Fassaden dieser Gebäude, die von außen sichtbar sind, ist ausnahmslos nicht gestattet.“
Der Sprecher von Klöckner, Mathias Paul, sagte dazu: Abgeordnete hätten die Bundestagsverwaltung darauf aufmerksam gemacht, „dass in von außen sichtbaren Fenstern von Abgeordnetenbüros die in Rede stehenden Flaggen angebracht waren“. Dabei handele es sich um einen „Routinevorgang“, so der Sprecher. Paul wies weiter darauf hin, dass es sich um ein allgemeines Verbot handele, „es geht nicht konkret um die Kontrolle von Regenbogenfahnen“. Es bestehe ein generelles Verbot, das etwa auch Deutschland- oder Europafahnen sowie auch andere Fahnen und Aushänge betreffe.


