Der Vorstoß des Bundestagsvizepräsidenten Bodo Ramelow (Linke), für eine neue deutsche Nationalhymne und eine Abstimmung über die Farben der schwarz-rot-goldenen Landesflagge, hat in den Medien für einige Aufmerksamkeit gesorgt.
Scharf gegen eine Debatte über die Nationalhymne wandte sich CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. „Unsere Flagge und unsere Hymne stehen für unsere Demokratie, unsere Grundrechte und unseren Rechtsstaat. Wer damit fremdelt, hat ein Problem mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Landes“, sagte er der Rheinischen Post.
Ramelow befürwortet Brechts Kinderhymne
Linnemann warf Ramelow vor, einen „Kulturkampf“ anzuzetteln. Gegen dessen Vorschlag wandten sich im Berliner Tagesspiegel auch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (beide CDU). Von einer „Symboldebatte“ sprach ebenfalls im Tagesspiegel die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt.
Die AfD kritisierte Ramelows Vorstoß als „realitätsfern und skurril“. Dies sei „überflüssiges Sommerlochgerede“, erklärte AfD-Vizechef Stephan Brandner. Der AfD-Politiker Götz Frömming sprach von einem „Frontalangriff auf das Herz unserer nationalen Identität“.
Auch seitens der FDP gab es Gegenwind. Wolfgang Kubicki schrieb auf der Plattform X: „Bodo Ramelow redet wahrscheinlich nur deswegen eine deutsche Identitätskrise herbei, weil viele der alten SED-Kader in seiner Partei nie in dieser Republik angekommen sind. Ein spalterischer, dummer und populistischer Vorstoß“. Kritik ka auch vom ehemaligen Justizminister Marco Buschmann (FDP): „Deutsche Flagge und Hymne sind Zeichen der Einigkeit in Recht und Freiheit. Wer sie zur Disposition stellt, untergräbt die Integrationsfunktion dieser Symbole und Werte“.
Deutsche Flagge und Hymne sind Zeichen der Einigkeit in Recht und Freiheit. Wer sie zur Disposition stellt, untergräbt die Integrationsfunktion dieser Symbole und Werte. https://t.co/GocvCF5Bqq
— Marco Buschmann (@MarcoBuschmann) August 29, 2025
Die deutsche Hymne „Einigkeit und Recht und Freiheit“ wurde von Heinrich Hoffmann von Fallersleben verfasst, die Melodie stammt von Joseph Haydn. Sie wurde in der Weimarer Republik erstmals zur Nationalhymne. Seit 1952 ist die dritte Strophe des Liedes Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland.
Brechts Kinderhymne aus dem Jahr 1950 hat unter anderem diesen Inhalt: „Und nicht über und nicht unter, Andern Völkern wolln wir sein, Von der See bis zu den Alpen, Von der Oder bis zum Rhein. Und weil wir dies Land verbessern, Lieben und beschirmen wir’s, Und das Liebste mag’s uns scheinen, So wie andern Völkern ihrs“.


