Öffentlich-Rechtliche

RBB: Juristische Direktorin freigestellt, aber lebenslang abgesichert

Gegen die Juristische Direktorin wird derzeit ermittelt. Würde ihr Vertrag beendet, stünden ihr offenbar lebenslange Versorgungsansprüche zu.

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) steckt in einer Krise.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) steckt in einer Krise.dpa/Carsten Koall

Weil die Generalstaatsanwaltschaft Berlin in der Affäre um Vetternwirtschaft gegen sie ermittelt, ist die Juristische Direktorin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) vorerst von ihren Dienstpflichten entbunden. Sollte ihr Vertrag beendet werden, stehen ihr allerdings offenbar lebenslange Versorgungsansprüche zu. Das ARD-Politikmagazin Kontraste konnte laut einem Bericht des RBB den Vertrag einsehen.

Laut dem Bericht würde die Direktorin nach Beendigung des Vertrages ein lebenslanges Ruhegeld bekommen. Dieses errechne sich aus einer vereinbarten Vergütung von 212.719 Euro (Grundvergütung plus variabler Anteil) jährlich. Würde der Vertrag heute beendet, stünden ihr ab dem kommenden Monat 50 Prozent ihres Basisgehaltes zu – rund 106.000 Euro jährlich. Mit jedem weiteren Dienstjahr erhöhe sich das Ruhegeld um einen Prozentpunkt, bis zur Höchstgrenze von 60 Prozent. Das Ruhegeld solle auch bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gezahlt werden, heißt es in dem Bericht weiter. Der Vertrag der Juristischen Direktorin sei auf fünf Jahre befristet und ende Ende 2025.

Dem Magazin Kontraste teilte die Juristische Direktorin auf Anfrage mit, sie habe die Bezüge in ihrem Vertrag mit der fristlos entlassenen RBB-Intendantin Patricia Schlesinger persönlich verhandelt. Die übrigen Vertragsbedingungen seien ihr vorgegeben worden. Laut dem Magazin haben auch andere Direktoren des RBB ähnliche Verträge.

RBB-Affäre: Generalstaatsanwaltschaft ermittelt wegen Untreue

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte Anfang Oktober inmitten der RBB-Affäre um Vetternwirtschaft die Ermittlungen auf zwei Mitglieder der Geschäftsleitung ausgeweitet hat, dazu zählt die Juristische Direktorin. Es geht um den Verdacht der Untreue und Beihilfe zur Untreue mit Blick auf die Einführung eines variablen Vergütungssystems und Gehaltfortzahlungen an Mitarbeiter, die keine Beschäftigung mehr ausüben.

Zudem ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft gegen Patricia Schlesinger, deren Ehemann und ehemaligen Spiegel-Journalisten Gerhard Spörl und gegen den zurückgetretenen Senderchefkontrolleur Wolf-Dieter Wolf wegen des Verdachts der Untreue und Vorteilsannahme. Es gilt bis zur Aufklärung die Unschuldsvermutung.