Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen den Gründer der Querdenken-Bewegung, Michael Ballweg, erhoben. Das hat der Anwalt des 48-Jährigen am Dienstag bestätigt. Offen bleibt allerdings die Frage, was ihm konkret vorgeworfen wird. Dazu äußerte sich die Staatsanwaltschaft auf Anfrage nicht, auch einen Namen nannte die Anklagebehörde nicht. Es könnten keine weitergehende Auskünfte erteilt werden, sagte ein Sprecher. Der Anwalt Ballwegs sagte auf Anfrage, er wisse nur von der Anklageerhebung gegen seinen Mandanten, ihm lägen aber bislang keine schriftlichen Gründe vor.
Der Querdenken-Initiator sitzt seit etwa neun Monaten in Untersuchungshaft. Er wird des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs und der Geldwäsche verdächtigt. Ballwegs Anwälte hatten mehrmals vergeblich ein Ende der Untersuchungshaft verlangt. Ballweg scheiterte unter anderem auch mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine andauernde U-Haft.



