Justiz

Prozess gegen „Querdenken“-Gründer Ballweg: Plötzlich will Gericht Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen

Ballweg wird versuchter Betrug in 9450 Fällen vorgeworfen. Neun Monate saß er in Untersuchungshaft. Jetzt soll das Verfahren laut Berichten eingestellt werden.

Michael Ballweg, Gründer der „Querdenken“-Bewegung, ist vor dem Landgericht Stuttgart angeklagt.
Michael Ballweg, Gründer der „Querdenken“-Bewegung, ist vor dem Landgericht Stuttgart angeklagt.Marijan Murat/dpa

Das Landgericht Stuttgart hat offenbar eine Einstellung des Betrugsverfahrens gegen den „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg vorgeschlagen. Dies berichtete das Nachrichtenportal von T-Online. Ballweg wird versuchter Betrug in 9450 Fällen vorgeworfen. 

Ballwegs Anwälte bezeichneten die Vorwürfe stets als haltlos. Die Staatsanwaltschaft wirft Ballweg vor, durch öffentliche Aufrufe von Tausenden Menschen mehr als eine Million Euro Zuwendungen für die Organisation eingeworben, die Spender aber über die Verwendung der Gelder getäuscht zu haben. Der Anklage zufolge soll Ballweg 575.929,84 Euro für private Zwecke verwendet haben.

Am Montag soll die Vorsitzende Richterin vorgeschlagen haben, das Betrugsverfahren gegen Ballweg einzustellen. Der Grund: Geringfügigkeit. Die Staatsanwaltschaft soll dem Vorschlag jedoch nicht zugestimmt haben. Eine Verurteilung sei wahrscheinlich, sagten die Ankläger. Der Prozess wird daher fortgesetzt, im Oktober wird wohl ein Urteil erwartet. Bis dahin sind noch 25 Verhandlungstage angesetzt, so T-Online. Im Juni 2022 wurde der „Querdenken“-Initiator in Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim gebracht, im April 2023 wurde er wieder entlassen.