Kriminalität

Polizei und Passanten zu Silvester mit Feuerwerk angegriffen: Erste Haftbefehle erlassen

Auch an diesem Jahreswechsel wurden in Berlin wieder Straftaten begangen. Die Ermittlungen der Behörden laufen auf Hochtouren. Nun gibt es erste Erfolge.

In der Silvesternacht waren etwa 4000 Polizisten in Berlin im Einsatz.
In der Silvesternacht waren etwa 4000 Polizisten in Berlin im Einsatz.Markus Wächter/Berliner Zeitung

Im Zusammenhang mit den Ausschreitungen in der vergangenen Silvesternacht in Berlin hat das Amtsgericht Tiergarten Haftbefehle gegen einen 20-Jährigen und einen 17-Jährigen erlassen. Das teilten die Staatsanwaltschaft und die Polizei kurz nach dem Jahreswechsel mit.

Der 20-Jährige steht unter Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, versuchter gefährlicher Körperverletzung, schweren Landfriedensbruchs und des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Nach bisherigen Ermittlungen soll er am Kottbusser Damm gegen 20 Uhr pyrotechnische Gegenstände auf zwei Fahrzeuge geworfen haben, wodurch ein Fahrzeug zum Abbremsen gezwungen wurde.

Gegen Mitternacht soll er den Behördenangaben zufolge zudem am Maybachufer mit einer Gruppe von rund 15 Personen Barrikaden aus Mülltonnen, E-Scootern und Holzlatten errichtet und Polizeikräfte sowie Einsatzfahrzeuge mit Feuerwerkskörpern angegriffen haben. Dabei sollen auch Passanten nur knapp von den geworfenen Gegenständen verfehlt worden sein. Der Tatverdächtige bestreitet die Vorwürfe bisher. Aufgrund seiner Vorgeschichte wurde der Haftbefehl gegen ihn in Vollzug gesetzt, da er bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten war.

17-Jähriger soll Polizisten mit illegalem Feuerwerk beschossen haben

Dem 17-Jährigen wird gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen. Er soll am Berliner Alexanderplatz gegen Mitternacht aus einer Gruppe von mindestens fünf Personen heraus illegale Feuerwerkskörper in Richtung von Polizeikräften geworfen haben. Dabei wurde ein Beamter leicht verletzt.

Obwohl der Verdächtige die Tat bestreitet, erließ der Richter Haftbefehl. Die Untersuchungshaft wurde jedoch unter Auflagen ausgesetzt, sodass der Jugendliche auf freiem Fuß bleibt. Die Ermittlungen zu den Vorfällen dauern an.