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Neue Regelung im Berliner Nahverkehr, Renten und Co. – was sich im Juli ändert

Im neuen Monat können sich Rentnerinnen und Rentner über mehr Geld auf dem Konto freuen. Welche zwei Berufsgruppen erwartet auch ein Plus im Geldbeutel?

Bald gilt ein <a href="https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/messer-armbrueste-aexte-und-eispickel-verboten-polizei-erlaesst-waffenverbot-in-der-berliner-s-bahn-li.2327268">Waffen- und Messerverbot</a>&nbsp;im Berliner Nahverkehr.
Bald gilt ein Waffen- und Messerverbot im Berliner Nahverkehr.Joerg Carstensen/dpa

Gerade in der Urlaubszeit kommt etwas mehr Geld auf dem Konto gerade recht. Wo mehr drin ist und welche Änderungen der Juli bringt:

Messerverbot in Berliner Bussen und Bahnen

Im Berliner Nahverkehr soll ab Mitte Juli ein Waffen- und Messerverbot gelten. „Waffen und Messer haben im öffentlichen Personennahverkehr nichts verloren. Genau das stellen wir mit einer neuen Rechtsverordnung unmissverständlich klar“, erklärte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) dazu. Die Polizei bekommt laut offiziellen Angaben des Hauptstadtportals die Möglichkeit unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten Personen zu kontrollieren. Demnach können die Einsatzkräfte auf Grund der neuen Rechtslage prüfen, ob jemand zum Beispiel in der U-Bahn eine Waffe bei sich hat. Bisher war das nicht erlaubt.

Mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner

Rentnerinnen und Rentner bekommen zum 1. Juli 3,74 Prozent höhere Bezüge. Beispielsweise bringt die Erhöhung bei einer Rente von 1.000 Euro monatlich 37,40 Euro mehr. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat.

SED: Auch die Opferrente steigt

Höher fallen auch die Entschädigungen für die Opfer der SED-Regierung aus. Die Rente für ehemalige DDR-Häftlinge steigt um 70 Euro auf monatlich 400 Euro.

Mehr Geld in der Altenpflege

Beschäftigte in der Altenpflege bekommen mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro.

Steuererklärung bis Ende Juli

Die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2024 muss bis zum 31. Juli 2025 abgegeben werden, wie unter anderem das Bayerische Landesamt für Steuern informiert. Für Menschen, die sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Frist auf den 30. April 2026. Ausnahmen gibt es unter anderem für Land- und Forstwirte.

Flexibilität bei Pflege

Pflegende Angehörige bekommen mehr Flexibilität. Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden zu einem kalenderjährlichen Gesamtbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst.

Die sogenannte Verhinderungspflege kann zudem in Anspruch genommen werden, ohne dass der Angehörige die zu pflegende Person bereits sechs Monate gepflegt haben muss. Voraussetzung ist, dass mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Gründe für eine Verhinderung können etwa Krankheit oder Urlaub des Pflegenden sein – ab Pflegegrad 2 springt die Pflegeversicherung für die Kosten für einen Ersatz ein.

Mehr Geld für Bundestagsabgeordnete

Für die 630 Abgeordneten im Bundestag gibt es höhere Bezüge: Zum 1. Juli steigen ihre Diäten um 5,4 Prozent auf rund 11.834 Euro.