Die Berliner Polizei will künftig strenger kontrollieren, welchen Nebenjobs ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachgehen. Zuletzt waren Vorwürfe bekannt geworden, dass Personenschützer der Behörde privat für den Rapper Bushido gearbeitet haben sollen. Vergangene Woche hatte ein Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft bestätigt, dass gegen den Rapper wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung ermittelt wird.
Der Rapper hatte in vergangenen Jahren sogenannten Personenschutz durch das Berliner LKA, weil er und seine Familie während eines Prozesses bedroht wurden. Nachdem die Vorwürfe im Zusammenhang mit Rapper Bushido bekannt geworden waren, hatte die Polizei Ermittlungen eingeleitet und das Kommissariat aufgelöst.
Polizei-Vizepräsident Marco Langner sprach im Berliner Innenausschuss von einem „besonders bitteren“ Fall, bei dem es sich aber um eine Ausnahme handeln soll. Für die Personenschützer im LKA sei eine Nebentätigkeit als Leibwächter oder in einer ähnlichen Funktion grundsätzlich nicht erlaubt. Langer kündigte an, dass alle Prozesse für die Genehmigungen von Nebentätigkeiten von Polizisten geprüft werden – nicht nur für die betroffene Abteilung im Landeskriminalamt (LKA), „sondern behördenweit“, sagte er.
Selbstständige Tätigkeiten künftig konkreter benennen
Auch der Chef der LKA-Abteilung 6 für Spezialeinsatzkommandos und Personenschutz, Alexander Karius, kündigte stärkere Kontrollen an. Tatsächlich gehen Karius zufolge viele Polizisten solchen Tätigkeiten nach – manche davon ehrenamtlich, andere würden an Hochschulen Stunden geben. Es seien aber auch selbstständige Tätigkeiten darunter, die nur „sehr allgemein“ und „schwammig“ beschrieben würden. Das müsse künftig konkreter dargestellt werden.
Er räumte ein, dass es für Personenschützer, die lange auf engem privaten Raum bestimmte Menschen bewachen würden, manchmal schwierig sei, die professionelle Distanz aufrechtzuerhalten. Künftig müsse besser geprüft werden, ob dann ein schnellerer Wechsel der Tätigkeit erfolgen müsse.


