Am Montagabend war der 36-jährige Zugbegleiter Serkan C. bei einer Fahrkartenkontrolle von einem 26-Jährigen angegriffen und tödlich verletzt worden. Nach dem Tod eines Zugbegleiters in Rheinland-Pfalz prüft das Bundesjustizministerium eine Ausweitung des strafrechtlichen Schutzes für Bahnpersonal.
Ministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte gegenüber der Funke Mediengruppe, es gäbe Überlegungen, ob auch für Angriffe auf Zugbegleiter eine besondere Schwere gelten könne. „Wer Menschen angreift, die sich für unser Gemeinwohl einsetzen, begeht besonderes Unrecht“, erklärte Hubig.
Ein Ende 2025 bekannt gewordener Gesetzentwurf aus dem Justizministerium sieht härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute, medizinisches Personal und Gerichtsvollzieher vor. Die Mindeststrafe soll von drei auf sechs Monate Freiheitsstrafe steigen. Der Schutz von Kommunal- und Europapolitikern soll ausgeweitet werden. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt forderte darüber hinaus einen höheren Strafrahmen für Angriffe auf Bahnmitarbeiter.
Ministerin räumt Grenzen des Strafrechts ein
Hubig betonte allerdings, dass Straferhöhungen allein das Problem nicht lösen würden. Die Priorität müsse darauf liegen, die Sicherheitslage in Bahnhöfen und Zügen zu verbessern. Für Tötungsdelikte gelten bereits die strengsten Strafen im Strafgesetzbuch.


