Bislang ist es Landesbeschäftigten in Schule, Justiz und Polizei strikt untersagt, religiöse Symbole zu tragen, dazu gehört auch das Kopftuch. Das sogenannte Neutralitätsgesetz soll nun in Berlin überarbeitet werden. Damit wäre es künftig auch Frauen mit Kopftuch ganz offiziell gestattet, an Bildungseinrichtungen zu unterrichten.
Das Gesetz trat im Jahr 2005 in Kraft. Viele sind sich einig, dass es inzwischen überholt ist. De facto gilt es bereits seit 2015 als veraltet: Damals entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Tragen eines Kopftuchs im Schuldienst grundsätzlich zulässig ist.
Berliner Senat lange Zeit gegen Überarbeitung
Obwohl das Unterrichten mit Kopftuch an Berliner Schulen mittlerweile gängige Praxis ist, weigerte sich der Berliner Senat lange, das Gesetz entsprechend anzupassen. Unter der damaligen Regierung von Bürgermeister Michael Müller legte das Land Berlin sogar Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts ein.


