Bildung

Bundesverfassungsgericht: Berliner Hochschulgesetz ist in Teilen verfassungswidrig

Die Humboldt-Universität hält ein Berliner Gesetz für verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun.

Die Humboldt-Universität (HU) zog wegen eines Berliner Gesetzes vor Gericht.
Die Humboldt-Universität (HU) zog wegen eines Berliner Gesetzes vor Gericht.Benjamin Pritzkuleit/Berliner Zeitung

Das Berliner Hochschulgesetz ist in Teilen verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstagmorgen. Die Verfassungsbeschwerde der Humboldt-Universität (HU) gegen eine Regelung des Berliner Hochschulgesetzes hatte somit Erfolg. Dies berichtete der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB). 

Bei der Klage ging es um den umstrittenen Paragrafen 110, nach dem die Hochschulen einigen promovierten, befristet eingestellten wissenschaftlichen Mitarbeitenden – sogenannten Postdocs – nach Ende des Arbeitsvertrages eine unbefristete Beschäftigung zusagen müssen. Die HU kritisierte, das Land Berlin habe damit seine Gesetzgebungskompetenz überschritten.

Das von der rot-rot-grünen Landesregierung reformierte Hochschulgesetz trat zunächst im September 2021 in Kraft und löste schon damals heftige Debatten aus. Die frühere HU-Präsidentin Sabine Kunst trat aus Protest zurück. Im Jahr darauf wurde die Anwendung der Norm vom Gesetzgeber zunächst temporär ausgesetzt. Die Übergangsregelung wurde immer wieder verlängert und die Anwendung daher bis heute vertagt. Im vergangenen Herbst hatte die Senatsverwaltung von Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) erklärt, wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken „von der gegenwärtigen Regelung Abstand nehmen“ zu wollen. Mittlerweile liegt ein Gesetzentwurf der Berliner CDU-SPD-Koalition vor, in dem die Entfristungsvorschrift wegfällt.