Das Berliner Hochschulgesetz ist in Teilen verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstagmorgen. Die Verfassungsbeschwerde der Humboldt-Universität (HU) gegen eine Regelung des Berliner Hochschulgesetzes hatte somit Erfolg. Dies berichtete der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB).
Bei der Klage ging es um den umstrittenen Paragrafen 110, nach dem die Hochschulen einigen promovierten, befristet eingestellten wissenschaftlichen Mitarbeitenden – sogenannten Postdocs – nach Ende des Arbeitsvertrages eine unbefristete Beschäftigung zusagen müssen. Die HU kritisierte, das Land Berlin habe damit seine Gesetzgebungskompetenz überschritten.
Bildung
Bundesverfassungsgericht: Berliner Hochschulgesetz ist in Teilen verfassungswidrig
Die Humboldt-Universität hält ein Berliner Gesetz für verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun.

Die Humboldt-Universität (HU) zog wegen eines Berliner Gesetzes vor Gericht.Benjamin Pritzkuleit/Berliner Zeitung

