Wintereinbruch

Nabu gewinnt Klage: Tausalz-Einsatz in Berlin wieder verboten

Eisregen und Schnee sorgen für gefährliche Glätte auf Berlins Straßen. Der Einsatz von Tausalz sollte Abhilfe schaffen. Doch jetzt ist dies wieder verboten.

Eisregen sorgte für gefährliche Glätte auf Berlins Straßen.
Eisregen sorgte für gefährliche Glätte auf Berlins Straßen.Henk Hogerzeil/Berliner Zeitung

Der Nabu Berlin hat eine Klage gegen die Allgemeinverfügung des Berliner Senats zum Einsatz von Tausalz gewonnen. Das Berliner Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag statt.

Die von der Senatsverwaltung erlassene Allgemeinverfügung zum Einsatz von Tausalz entbehre einer rechtlichen Grundlage, so das Gericht. Ausnahmen vom Verbot des flächendeckenden Einsatzes von Tausalz seien nur in den im Gesetz besonders geregelten Fällen möglich. Von dem gesetzlichen Verbot könne nicht mehr Allgemeinverfügung abgewichen werden.

Berlin erlaubte Tausalz per Allgemeinverfügung

Das Verbot gilt demzufolge für Privatpersonen. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) darf das Tausalz weiter verwenden. 

Gefrierender Regen und Schnee sorgte in der vergangenen Woche für gefährliche Glätte auf Berlins Straßen. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) schloss sich der Forderung der Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) von Anfang Januar nach einer Ausnahme des Naturschutzgesetzes an.

Vergangenen Freitag wurde der Einsatz von Tausalz dann per Allgemeinverfügung erlaubt. Die Senatsverwaltung begründete die Entscheidung mit einer akuten Notlage infolge gegenwärtiger, außergewöhnlicher und flächendeckender extremer Glätte. Hiergegen wandte sich der Berliner Landesverband des Nabu als anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung mit eine Eilantrag.

Bonde verteidigt Allgemeinverfügung zum Tausalz

Verkehrssenatorin Bonde teilte am Mittwoch mit, sie nehme das Urteil zur Kenntniss. Die Situation im öffentlichen Raum zum Zeitpunkt der Verfügung, die Auslastung der Rettungsdienste sowie medizinischen Einrichtungen, hätten eine „verantwortungsvolle Entscheidung“ unabdingbar gemacht. Daher habe sie die Allgemeinverfügung erlassen. Es sei jedoch letztlich am Gesetzgeber, eine ensprechende Grundlage zu schaffen – also das Naturschutzsgesetz zu ändern – wie Bonde bereits forderte.

Wegner sagte, die Entscheidung zeige, dass es dringend eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes brauche. Die zuständige Senatsverwaltung werde eng mit der BSR und den Bezirken abgestimmt arbeiten. „Rechtssicherheit für den verantwortungsvollen Einsatz von Tausalz bei extremen Wetterbedingungen erreichen wir dauerhaft nur durch eine Anpassung des Straßenreinigungsgesetzes – im Einklang mit Umweltbelangen und der Lebenswirklichkeit der Menschen“, so Wegner.

Gegen das Urteil kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht erhoben werden. Am Donnerstag kann es wieder zu gefrierendem Regen und teils unwetterartigem Glatteis kommen.