Gut sechs Monate nach dem gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow steht der Beginn des Mordprozesses fest. Wie das Landgericht Rostock mitteilte, wird die Verhandlung gegen eine 30-jährige Angeklagte am 28. April eröffnet. Insgesamt sind 17 Verhandlungstage angesetzt, der letzte am 2. Juli. Der Prozess ist öffentlich, allerdings gelten strenge Sicherheitsvorkehrungen: Kameras, Waffen, Flugblätter und Transparente sind im Gerichtssaal verboten, eine Einlasskontrolle findet bei jedem Termin statt.
Die Staatsanwaltschaft legt der Frau zur Last, den Jungen am 10. Oktober vergangenen Jahres heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordet zu haben. Bei der Angeklagten handelt es sich um eine ehemalige Lebensgefährtin von Fabians Vater. Sie kannte den Grundschüler gut.
Ermittler rekonstruieren einen tödlichen Hinterhalt
Nach Überzeugung der Ermittler lockte die Angeklagte Fabian unter einem Vorwand aus der Wohnung seiner Mutter in Güstrow. Die Eltern des Jungen leben getrennt. An jenem Tag war Fabian nicht in der Schule, weil ihm unwohl war, und befand sich allein in der Wohnung. Die Angeklagte soll den Jungen anschließend in ihrem Auto rund 15 Kilometer zu einem Feld nahe Klein Upahl gefahren und mit ihm zu einem Tümpel gelaufen sein. Dort soll sie ihn – „wie von ihr geplant", so die Staatsanwaltschaft – mit mindestens sechs Messerstichen in den Oberkörper getötet haben.
Um Spuren zu verwischen, habe die Frau den Leichnam später mithilfe von Brandbeschleuniger angezündet, so die Anklagebehörde weiter.
Fabians Mutter hatte ihren Sohn am Abend des 10. Oktober bei der Polizei als vermisst gemeldet. Es folgte eine großangelegte Suche, bei der unter anderem Leichenspürhunde am Güstrower Inselsee zum Einsatz kamen. Vier Tage nach seinem Verschwinden wurde der tote Junge gefunden. Die Mordkommission stellte nach Angaben des NDR schnell fest, dass Fabian einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen war.
Angeklagte informierte Polizei über Leichenfund
In den darauffolgenden Wochen durchsuchten die Ermittler ein Entsorgungsunternehmen sowie mehrere Grundstücke in Reimershagen im Landkreis Rostock. Dort wurde auch ein Fahrzeug sichergestellt, das der Angeklagten zugeordnet wird. Bemerkenswert ist, dass es die Angeklagte selbst war, die der Polizei vier Tage nach dem Verschwinden des Kindes mitteilte, sie habe die Leiche zufällig gefunden.
Die 30-Jährige wurde am 7. November festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.


