Ampel-Regierung

Mehr Geld für SED-Opfer: Justizminister Buschmann legt Plan vor

Marco Buschmann will gemäß dem Koalitionsvertrag der Ampel die Zahlungen an SED-Opfer erhöhen. Doch nicht alle Punkte aus dem Vertrag finden sich im Entwurf. 

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)Hannes P. Albert/dpa

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant mehr und höhere Zahlungen an Opfer der SED-Diktatur. Das geht aus einem Referentenentwurf hervor, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Demnach will er einen Härtefallfonds für politisch Verfolgte in der DDR einrichten. Außerdem will er die SED-Opferrente erhöhen, nachdem die Lebenshaltungskosten und damit auch die gesetzliche Rente gestiegen sind. Opfer von Zwangsaussiedlungen, die mal im Grenzgebiet der früheren DDR gewohnt haben, sollen eine Einmalzahlung von 1500 Euro bekommen.

Mit dem Entwurf, der in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben wurde, setzt Buschmann Teile der im Koalitionsvertrag der Ampel versprochenen Verbesserungen für SED-Opfer um. Nicht im Entwurf enthalten sind allerdings Erleichterungen bei der Beantragung von Hilfen bei gesundheitlichen Folgeschäden politischer Verfolgung, auf die auch die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke wiederholt gedrungen hatte. Die Prüfung habe ergeben, dass die bestehenden Regelungen insbesondere des in diesem Jahr in Kraft getretenen neuen Sozialen Entschädigungsrechts der Situation angemessen Rechnung tragen, heißt es dazu in der Begründung des Entwurfs.

Bundestag muss über Höhe des SED-Härtefallfonds entscheiden

Die Höhe der SED-Opferrente wird derzeit alle fünf Jahre überprüft. Derzeit bekommen Betroffene 330 Euro monatlich. Insgesamt gibt es rund 38.000 Bezieherinnen und Bezieher der Opferrente. Die Anpassung an die Entwicklung der gesetzlichen Rente soll dem Entwurf zufolge ab Juli 2025 greifen. In diesem Jahr steigt die gesetzliche Rente zum 1. Juli um fast 4,6 Prozent.

Den geplanten Härtefallfonds will Buschmann bei der „Stiftung für ehemalige politische Häftlinge“ einrichten, die in „Stiftung für ehemalige politische Verfolgte“ umbenannt werden soll. Die Aufsicht darüber soll der beim Bundestag angesiedelten Bundesbeauftragten für die SED-Diktatur obliegen. Über die finanzielle Ausstattung des Fonds müsste der Bundestag im Zuge der Haushaltsberatungen entscheiden. Der Entwurf von Buschmann rechnet vor, dass ein Fondsvolumen in Höhe von einer Million Euro auf Grundlage der bisherigen Antragszahlen und -bewilligungen Unterstützungsleistungen von bis zu 4000 Euro im Einzelfall ermöglichen würde.

SED-Opferrente: Partnereinkommen sollen nicht mehr zählen

Die Einmalzahlung an Opfer der Zwangsaussiedlung würde dem Entwurf zufolge mit 1,2 Millionen Euro zu Buche schlagen, wovon die Länder 40 Prozent tragen müssten. Rund 800 Betroffene würden nach Schätzungen von Opferverbänden noch leben, heißt es dazu im Entwurf.

Zudem plant Buschmann, dass auf die bisherige Absenkung der Ausgleichsleistungen für in der DDR beruflich Verfolgte von 240 auf 180 Euro bei Renteneintritt verzichtet werden soll. Auch sollen die Partnereinkommen bei der Prüfung der Bedürftigkeit nicht mehr berücksichtigt werden.

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