Innenminister

Kosten von 3,5 Milliarden pro Jahr: Beamte sollen besser bezahlt werden

Beamte wurden jahrelang nicht richtig besoldet, das entschied ein Gericht vor einigen Monaten. Das Urteil hat nun massive Konsequenzen, wie aus einem Gesetzesentwurf hervorgeht.

Alexander Dobrindt (CSU) hat einen Gesetzesentwurf zur Beamtenbesoldung vorgelegt.
Alexander Dobrindt (CSU) hat einen Gesetzesentwurf zur Beamtenbesoldung vorgelegt.Sebastian Gollnow/dpa

Das Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) hat einen Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung vorgelegt. Um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu einer angemessenen Bezahlung der Beamtinnen und Beamten umzusetzen, schlägt der Bundesinnenminister dem Spiegel zufolge eine neue Besoldungsstruktur vor.

Die Reform soll dem Bericht nach allein in diesem und im nächsten Jahr zu Mehrkosten von insgesamt 6,912 Milliarden Euro führen – so die Hochrechnung des Innenministeriums. In den Folgejahren önnten sich die Kosten noch weiter erhöhen.

Mehr Geld für Beamte: Innenministerium nennt weitere Gründe

Hinzu kommen dem Spiegel zufolge weitere 707 Millionen Euro rückwirkend für 2025. Die Richter am Bundesverfassungsgericht hatten im vergangenen Herbst beschlossen, dass die Besoldung zahlreicher Beamten des Landes Berlin über Jahre verfassungswidrig gewesen sei. Für den Zeitraum 2008 bis 2020 seien etwa 95 Prozent der Besoldungsgruppen der Berliner Landesbeamten mit dem Grundgesetz unvereinbar gewesen, heißt es in einem Beschluss.

Die Entscheidung der Richter habe „mittelbar auch Wirkung auf den Bund“ und sei „bei der Anpassung der Bezüge zu berücksichtigen“, heißt es in dem Entwurf des Innenministeriums. Die zusätzlichen Gelder werden zudem mit der angespannten Sicherheitslage begründet.

Die Bundesrepublik stehe „vor historischen gesamtstaatlichen Herausforderungen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Es sei wichtig, „über einen leistungsfähigen, effizienten öffentlichen Dienst zu verfügen“. Auch der demografische Wandel sowie der Wettbewerb um Fachkräfte erfordere es, „die finanzielle Attraktivität der Bundesverwaltung zu verbessern“.