Der Landkreis Nordwestmecklenburg darf in der Gemeinde Upahl eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge bauen. Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns erteilte ihm dafür eine Ausnahmegenehmigung, die auf ein Jahr beschränkt ist, wie Innenminister Christian Pegel (SPD) am Mittwoch mitteilte. In dem Containerdorf in einem Gewerbegebiet dürfen maximal 250 Menschen untergebracht werden.
Ursprünglich hatte der Landkreis mit 400 Flüchtlingen geplant, was im vergangenen Winter zu massiven Protesten in Upahl und Umgebung führte. Das Dorf hat rund 500 Einwohner. Pegel beruft sich auf eine 2015 geschaffene Regelung im Baugesetzbuch, die auch außerhalb von Baugebieten für Wohnungen und soziale Einrichtungen zeitlich befristet die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften zulasse.
Bei der Abwägung zwischen der Aufgabe des Landkreises, Flüchtlinge unterzubringen, und den Belangen der Gemeinde hätten die Interessen des Kreises deutlich überwogen, erklärte der Innenminister. Laut Baugesetz spiele die Einwohnerzahl einer Gemeinde dabei keine Rolle. Gleichwohl seien die sozialen Belange Upahls durch die Kapazitätsgrenze für das Containerdorf berücksichtigt worden.



