Im Fall der verurteilten Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich versucht erstmals eine deutsche Behörde, eine Änderung des Geschlechtseintrags nach dem Selbstbestimmungsgesetz rückgängig zu machen. Der Landkreis Saalekreis in Sachsen-Anhalt will den Eintrag wieder von „weiblich“ auf „männlich“ berichtigen lassen, berichtete die Zeit.
Der Landkreis stützt sich dabei auf eine Regelung im Personenstandsgesetz, nach der fehlerhafte oder unvollständige Einträge im Personenstandsregister berichtigt werden können. Das Verfahren liegt nun beim Amtsgericht Halle.
Liebich wollte Namen zuletzt in „Anne Frank“ ändern
Liebich habe Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, die Frist dafür sei inzwischen abgelaufen, teilte das Gericht laut Zeit mit. Sie soll bei einem Standesamt im Saalekreis versucht haben, den Geschlechtseintrag und Vornamen erneut zu ändern – diesmal zu „divers“ und „Anne Frank“. Dazu kam es nicht, weil Liebich nicht persönlich erschien. Ob dieser Vorgang den Anstoß für die rechtlichen Schritte gab, beantwortete der Landkreis auf Anfrage des Mediums nicht.
Liebich hatte den Vornamen von Sven zu Marla-Svenja und den Geschlechtseintrag im November 2024 nach dem damals neu in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetz ändern lassen. Zuvor war Liebich vom Amtsgericht Halle im Juli 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Die Deutsche Gesellschaft für Trans- und Intergeschlechtlichkeit sprach von „unlauteren Motiven“ Liebichs bei der Änderung des Geschlecht. Der Deutsche Presserat erklärte, es sei wahrscheinlich, dass Liebich „die Änderung des Personenstands in missbräuchlicher Art und Weise vorgenommen hat, um zu provozieren“.


