Der Attentäter des Magdeburger Weihnachtsmarktes hat mehreren Opfern Briefe geschrieben und damit eine Debatte über den Schutz der Anschlagsopfer ausgelöst. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (Sachsen-Anhalt) bestätigte auf Anfrage, dass Taleb A. fünf Geschädigte angeschrieben habe. Da sich der Attentäter noch in Untersuchungshaft befinde, hätten die Anschreiben nicht zurückgehalten werden können, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.
Die Magdeburger Volksstimme hatte zuvor aus einem der Briefe zitiert. Taleb A. habe das Opfer darin unter anderem um Verzeihung gebeten, gleichzeitig aber auch Äußerungen und Anschuldigungen rund um saudische Asylbewerber gemacht, denen angeblich der Tod drohe. Ähnlich hatte sich der Attentäter auch bereits vor seiner Tat in den sozialen Netzwerken geäußert.
Es wird vermutet, dass die Adressen der Opfer aus den Ermittlungsunterlagen stammen.
Generalstaatsanwaltschaft: Begleitschreiben lag bei
Mehrere Politiker aus Sachsen-Anhalt reagierten empört über die Zustellung der Briefe. Die Generalstaatsanwaltschaft sei in der Pflicht, nicht nur die Ermittlung voranzutreiben, sondern auch den Schutz der Opfer zu berücksichtigen, sagte der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Guido Kosmehl. „Damit ist es auch ihre Aufgabe, alles zu unternehmen, um die Opfer zu schützen und Retraumatisierungen zu verhindern.“
Wenn es rechtlich schon nicht möglich gewesen wäre, die Briefe zurückzuhalten, hätte die Staatsanwaltschaft vorher den Kontakt mit den Opfern suchen müssen, sagte der Obmann der SPD-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss zum Anschlag, Rüdiger Erben.
Die Generalstaatsanwaltschaft wies darauf hin, dass die Schreiben in einem separat verschlossenen Umschlag mit einem Begleitschreiben weitergeleitet worden seien, in dem darauf hingewiesen worden sei, dass es den Empfängern freistehe, von dem Schreiben Kenntnis zu nehmen.
Neues Gerichtsgebäude entsteht extra für den Prozess
Erst vor wenigen Monaten sorgte Taleb A. für Schlagzeilen als bekannt wurde, dass er in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Dresden durch Wutanfälle auffiel. Laut Berichten drohte er in einem Brief, den er im März aus seiner Zelle schrieb, sich an den Angestellten der JVA für seine vermeintlich schlechte Behandlung zu rächen. Das Gefängnis rechnete wohl zeitweilig mit einem Angriff, zu dem es allerdings bisher offiziell nicht kam.


