Lebensmittel

Lebensmittelrückruf: Wurst, Snack und Fisch können zur Gesundheitsgefahr werden

Mehrere Lebensmittel werden derzeit wieder zurückgerufen. Betroffen sind unter anderem Wurst, Fisch und ein Snack.

Ein Kunde bedient sich im Supermarkt-Regal.
Ein Kunde bedient sich im Supermarkt-Regal.Oliver Berg/dpa

Deutschlandweit werden derzeit Wurst, Fisch und ein asiatischer Snack zurückgerufen. Die Lebensmittel können zur Gesundheitsgefahr werden – aus ganz unterschiedlichen Gründen.

Zum einen ruft Edeka, Transgourmet und Bartels-Langness Dosenfisch zurück, wie das Portal Lebensmittelwarnung.de schreibt. Den Informationen zufolge kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Artikeln eine Deklaration für das Produkt „Appel Zarte Filets vom Hering in Tomaten-Creme“ auf dem Deckel aufgedruckt ist. Dies stimmt allerdings nicht mit dem Inhalt überein, es handelt sich um eine falsche beziehungsweise irreführende Kennzeichnung. Betroffen sind Produkte, die am 19. März dieses Jahres hergestellt worden und bis zum gleichen Tag 2029 haltbar sind.

Zur Gesundheitsgefahr kann zudem Wurst werden. Sowohl in der Teewurst als auch in der Bauernmettwurst im Hukki wurden Listerien nachgewiesen. Eine entsprechende Erkrankung kann innerhalb von 14 Tagen ausbrechen. Gefährlich wird es insbesondere für Schwangere, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem. Eine Infektion äußert sich in der Regel durch Durchfall und Fieber. Hersteller ist die Metzgerei HAHN, die ihre Produkte auch über Einzelhandelsketten vertreibt.

In Snack wird gesundheitsschädliche Substanz gefunden

Außerdem wurde jüngst eine gesundheitsschädliche Substanz in einem asiatischen Snack gefunden. Betroffen sind Konjac Brown Rice Rolls mit Eigelb-Geschmack. In Packungen, die bis zum 13. August dieses Jahres haltbar sind, wurde ein erhöhter Wert von 3-Monochlor-1,2-propandiol (3-MCPD) nachgewiesen. In Tierversuchen hat sich gezeigt, dass dieser Stoff krebserregend sein könnte und die Nieren sowie die männliche Fruchtbarkeit beeinträchtigen kann.

Verbraucher, die die entsprechenden Lebensmittel gekauft haben, sollen die Produkte nicht verzehren und stattdessen in den jeweiligen Märkten zurückgeben. Der Kaufpreis wird daraufhin – auch ohne Vorlage des
Kassenbons – erstattet.