Lebensmittel

Lebensmittelrückruf in Berlin: Brotaufstriche und Salate können zur Gesundheitsgefahr werden

Mehrere Produkte verschiedener Hersteller sollten nicht verzehrt werden. Sie bergen Gesundheitsrisiken und sollen zurückgegeben werden – wie, erfahren Sie hier.

Eine Kundin schiebt in einem Supermarkt einen Einkaufswagen.
Eine Kundin schiebt in einem Supermarkt einen Einkaufswagen.dpa

Mehrere Brotaufstriche und Salate werden zurückgerufen. Das Portal Lebensmittelwarnung informiert über die betroffenen Produkte auf der Webseite. Unter anderem kann der „Herzstücke Farmersalat“ von Edeka in der 200-Gramm-Packung mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 14. Dezember und 21. Dezember 2024 Fremdkörper enthalten. Den Angaben zufolge ist nicht ausgeschlossen, dass „über eine verwendete Zutat vereinzelt Metallfremdkörper in das Produkt eingetragen wurden“. Verkauft wurde das Produkt deutschlandweit – auch in Berlin.

Zudem werden diverse Brotaufstriche des Unternehmens Popp Feinkost zurückgerufen, die ebenso in verschiedenen Märkten der Hauptstadt verkauft wurden. Darunter befinden sich der Brotaufstrich Käse-Obst in der 150-Gramm-Packung mit den Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 3. Januar 2025. Der Meistersalat – Feinster Roter Heringssalat in der 400-Gramm-Packung sowie der 200-Gramm-Packung mit den Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 14. Dezember 2024 und 17. Dezember.

Lebensmittelrückruf: Lieferantenhinweis eingegangen

Auch der Meistersalat – Dill-Heringshappen in der 200-Gramm-Packung mit den Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 17. Dezember 2024 ist betroffen, ebenso wie der Meistersalat – Farmersalat in der 200-Gramm-Packung mit den Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 21. Dezember 2024. Als letztes betroffenes Produkt nennt die Firma Popp Feinkost den Meistersalat – Amerikanischer Krautsalat in der 250-Gramm-Packung mit den Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 21. Dezember 2024.

Zu dem Rückruf teilt das Unternehmen zu den Hintergründen mit: „Aufgrund von Hinweisen eines Lieferanten über eine mögliche Verunreinigung der Rohware mit Kupferfäden, wird von dem Verzehr der Produkte mit den betreffenden Mindesthaltbarkeitsdaten abgeraten.“

Kunden werden demnach gebeten, das entsprechende Produkt, ausschließlich mit den aufgeführten Mindesthaltbarkeitsdaten, gegen Erstattung des Kaufpreises, selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons, in ihrer Einkaufsstätte zurückzugeben.