Landesarbeitsgericht

Kündigung nach Nazi-Vergleich: Berliner Lehrer erhält 72.000 Euro Abfindung

Ein Lehrer wird nach einer Impfkritik gekündigt. Nun kassiert der Mann eine Abfindung von über 70.000 Euro vom Land Berlin.

Lehrer Rüdiger Bormann sitzt in einem Verhandlungssaal im Landesarbeitsgericht.
Lehrer Rüdiger Bormann sitzt in einem Verhandlungssaal im Landesarbeitsgericht.Paul Zinken/dpa

Ein Berliner Lehrer kritisiert die Impfpolitik und vergleicht diese mit Nazi-Inschriften. Als Konsequenz wird er gekündigt. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat nun entschieden, dass der 63-Jährige eine Abfindung in Höhe von rund 72.000 Euro bekommen soll. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wurde das Arbeitsverhältnis dennoch auf Antrag des Landes aufgehoben. Die zuständige Kammer erklärte, dass dem Land eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Lehrer nicht mehr zumutbar sei. Als Begründung zogen die Richter die Äußerungen des Lehrers und den Rechtsstreit hinzu. 

Der 62-Jährige hatte während der Corona-Pandemie ein Video veröffentlicht, in dem das Tor eines Konzentrationslagers mit der Inschrift „Impfung macht frei“ abgebildet war. Es folgte eine Ankündigung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU): „Impfen ist der Weg zur Freiheit“. In einem anderen Video behauptete der Lehrer, die Corona-Impfpflicht habe schlimmere Folgen als die Regime von Hitler, Stalin und Mao.

Vergleich gescheitert: Land Berlin zieht vorherige 50.000 Euro Abfindung zurück

Mit dem Urteil ist ein Vergleich gescheitert, auf den sich die Beteiligten bei einer mündlichen Verhandlung Mitte Mai verständigt hatten. Das Land Berlin habe diesen innerhalb der vierwöchigen Frist widerrufen, hieß es vom Gericht. Die Senatsverwaltung für Bildung machte zunächst keine Angaben zu den Gründen. Der Vergleichsvorschlag sah vor, dass der Berufschullehrer seine Kündigung „aus betrieblichen Gründen“ bereits zum März 2022 akzeptiert und 50.000 Euro Abfindung erhält.

Das Land hatte dem Mann im August 2021 gekündigt, weil er die Impfpolitik mit dem Nazi-Regime gleichsetze, den Nationalsozialismus verharmlose und die Opfer missachte. Seitdem erhielt er Arbeitslosengeld. Das Arbeitsgericht Berlin hatte im September 2022 in erster Instanz die Kündigung bestätigt. Dagegen wehrte sich der 62-Jährige erfolgreich in zweiter Instanz vor dem LAG.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Revision dagegen zum Bundesarbeitsgericht hat das Gericht nicht zugelassen.