Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft überprüft, ob es sich bei der Klima-Bewegung der „Letzten Generation“ um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte. Das bestätigte Behördensprecher Sebastian Büchner am Freitag der Berliner Zeitung. Es seien mehrere Anzeigen eingegangen. Die Bildung einer kriminellen Vereinigung ist ein eigener Straftatbestand, der mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.
Der CDU-Abgeordnete Christopher Förster hatte die Aktivisten angezeigt. Ein erstes Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Nach einer Beschwerde Försters und weil die „Letzte Generation“ ihre Aktionen deutlich ausgeweitet hat, wird der Fall jetzt von der Generalstaatsanwaltschaft nachgeprüft.
„Letzte Generation“: Rettungswagen muss über den Gehweg fahren
Die „Letzte Generation“ steht in jüngster Zeit massiv in der Kritik: Laut Medienberichten wurde am Freitag wegen der Klima-Proteste am Frankfurter Tor ein Rettungswagen bei der Durchfahrt behindert. Das Auto wollte zu einem Schlaganfall-Patienten und musste über den Gehweg fahren, um keine Zeit zu verlieren.
Senat und Feuerwehr hatten vor einigen Tagen mitgeteilt, dass Einsätze der Feuerwehr seit dem Sommer in 17 Fällen durch Straßenblockaden von Klimaschutz-Demonstranten behindert worden seien. Fast immer ging es um ein verspätetes Eintreffen von Krankenwagen, zum Teil auch bei dringenden Nottransporten.
Die Klimaschutz-Gruppe „Letzte Generation“ war im Zusammenhang mit dem Tod einer Radfahrerin scharf kritisiert worden. Die Frau war am 31. Oktober von einem Betonmischer überrollt worden und später gestorben. Ein Spezialfahrzeug der Feuerwehr, das die eingeklemmte Frau befreien sollte, steckte in einem Stau nach einem Klima-Protest.




