Justiz

Kopftuch, Kippa, Kreuz: Brandenburg plant Verbot religiöser Symbole für Richter und Staatsanwälte

Landesregierung arbeitet an Neutralitätsgesetz für die Justiz. Demnach soll die Brandenburger Justiz künftig ohne sichtbare religiöse und politische Zeichen verhandeln.

Richter und Staatsanwälte sollen in Brandenburg während Gerichtsverhandlungen künftig keine sichtbaren religiösen oder politischen Symbole mehr tragen.
Richter und Staatsanwälte sollen in Brandenburg während Gerichtsverhandlungen künftig keine sichtbaren religiösen oder politischen Symbole mehr tragen.Uli_Deck/picture alliance / dpa

Die Brandenburger Landesregierung arbeitet an einem Neutralitätsgesetz für die Justiz. Richter und Staatsanwälte sollen während Gerichtsverhandlungen künftig keine sichtbaren religiösen oder politischen Symbole mehr tragen dürfen. Damit will das Land verhindern, dass Amtsträger voreingenommen wirken, und so das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung stärken, wie das Brandenburger Justizministerium mitteilte.

Grundlage für das Vorhaben ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020. Darin ging es um die Frage, inwieweit religiöse Symbole die Wahrnehmung einer unparteiischen Rechtsprechung beeinflussen können. Das geplante Gesetz würde konkret bedeuten, dass Kopftücher, Kippas und Kreuze bei Verhandlungen nicht mehr getragen werden dürfen.

Richterbund fordert Ausweitung auf Schöffen

Der Richterbund begrüßt die geplante Regelung. Dessen Vorsitzender Stephan Kirschnick sagte: „Wir sehen das grundsätzlich positiv, wenn man ein Justiz-Neutralitätsgesetz erlassen würde." Kirschnick geht in seinen Forderungen allerdings über den bisherigen Entwurf hinaus: Nach seiner Ansicht sollte die Vorschrift auch für Schöffen gelten – also für ehrenamtliche Richter, die an Gerichtsverhandlungen mitwirken. Selbst sichtbare religiöse Tätowierungen sollten seiner Meinung nach von der Regelung erfasst werden.

Wann das Gesetz tatsächlich in Kraft treten könnte, bleibt offen. Einen konkreten Zeitplan nannte das Justizministerium bislang nicht. Ebenso liegen dem Ministerium nach eigenen Angaben keine Informationen darüber vor, ob derzeit in Brandenburg Richter oder Rechtsreferendare religiöse Symbole wie etwa Kopftücher tragen.