Klimaschutz

Deutsche Umwelthilfe klagt erneut gegen Bundesregierung

Deutschland wird mehrere Ziele der EU-Klimaschutzverordnung „krachend verfehlen“, sagt die DUH. Mit einer Klage sollen nun Nachbesserungen erreicht werden.

Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg protestierten Aktivisten der Deutschen Umwelthilfe. Die DUH klagte bereits mehrfach gegen die Regierung.
Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg protestierten Aktivisten der Deutschen Umwelthilfe. Die DUH klagte bereits mehrfach gegen die Regierung.Paul Zinken/dpa

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erneut Klage gegen die Bundesregierung wegen mangelhafter Klimaschutzpolitik vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Aus Sicht der DUH verstößt die Bundesregierung gegen geltende EU-Verordnungen im Bereich der Landnutzung sowie in den sogenannten ESR-Sektoren.

Die DUH klagt konkret auf die Einhaltung der EU-Klimaschutzverordnung und der LULUCF-Verordnung (Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft). Letztere beinhaltet Regeln zur Senkung der Emissionen und zum Abbau von CO₂ in den genannten Sektoren. Deutschland ist dazu verpflichtet, klare Ziele für die Treibhausgaseinspeicherung durch Ökosysteme zu erreichen. Die Umwelthilfe ist sich sicher, dass die Bundesrepublik dieses Ziel verfehlen wird. 

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Deutsche Umwelthilfe klagte bereits erfolgreich gegen Bundesregierung

Alle EU-Mitgliedstaaten sind zudem verpflichtet, ihre Emissionen in den Bereichen Verkehr, Gebäude, Kleinindustrie, Abfall und Landwirtschaft bis 2030 um 50 Prozent im Vergleich zu 2005 zu reduzieren. Auch dieses Ziel werde Deutschland „krachend verfehlen“. 

„Sollten die gesetzlich bindenden EU-Klimaschutzvorgaben nicht eingehalten werden, drohen Deutschland ab 2030 Zahlungen in zweistelliger Milliardenhöhe für den Erwerb von Emissionszertifikaten“, betont die Umwelthilfe. 

Die DUH klagte bereits mehrfach gegen die Bundesregierung – mit Erfolg. Ende Juli verurteilte das OVG Berlin-Brandenburg die Bundesregierung dazu, das Nationale Luftreinhalteprogramm zu ändern. Dieses müsse erforderliche Maßnahmen enthalten, um Emissionen von Schadstoffen wie Feinstaub zu reduzieren, erklärte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung in Berlin.