Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit Erfolg gegen die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt geklagt. Wie die DUH mitteilte, urteilte das Verwaltungsgericht, dass die Senatsverwaltung der Organisation Einsicht in Akten zum Radwege-Stopp an der Stubenrauchstraße in Neukölln geben muss.
Die Umweltschutzorganisation hatte sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen und verlangt, die Anordnung für den Radweg einsehen zu dürfen, die noch aus der Zeit des rot-grün-roten Vorgängersenats stammte. Die jetzige Senatsverwaltung unter CDU-Führung lehnte das ab. „Das Gericht hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und gesagt, dass Akteneinsicht gewährt werden muss“, so eine Sprecherin des Gerichts gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
Der Radweg gehört zu drei Projekten, die auch nach der teilweisen Aufhebung des von der kürzlich zurückgetretenen Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU) verhängten Radwege-Stopps weiterhin ausgesetzt bleiben.
Umwelthilfe geht auch gegen Abschaffung von Tempo-30 Zonen vor
Durch die Akteneinsicht sei es jetzt möglich zu prüfen, welche Gründe es geben solle, um einen bereits verkehrsrechtlich angeordneten Radweg zu stoppen. „Wir erwarten von der designierten Verkehrssenatorin Ute Bonde, den rückwärtsgewandten Kurs ihrer Vorgängerin umzukehren und endlich grünes Licht für die Verkehrswende zu geben“, forderte Resch.
Die DUH kündigte im März zudem rechtliche Schritte gegen die Pläne des Senats an, zahlreiche Tempo-30-Zonen wieder abzuschaffen. Insgesamt seien laut DUH 34 Tempo-30-Zonen betroffen, die zuvor aufgrund einer Klage der DUH im Jahr 2018 zur Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte festgelegt wurden.
