Der Versuch der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die Autokonzerne BMW und Mercedes-Benz per Gerichtsbeschluss zum Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor zu zwingen, ist gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe lehnte am Montag die Revisionsanträge des Umweltvereins ab. Damit bestätigten die obersten Zivilrichter die ablehnenden Urteile aus München und Stuttgart. Drei DUH-Geschäftsführer hatten in ihrer Eigenschaft als Privatpersonen gefordert, beiden Herstellern den Verkauf neuer Verbrennerfahrzeuge ab Ende November 2030 gerichtlich zu untersagen.
Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters machte deutlich, dass Einzelpersonen solche Ansprüche gegenüber Automobilherstellern nicht geltend machen könnten. Eine Verletzung des grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechts durch die Geschäftstätigkeit der Konzerne liege nicht vor. Emissionsobergrenzen würden auf gesamtstaatlicher Ebene definiert und ließen sich nicht auf einzelne Firmen herunterbrechen – dafür sei allein die Legislative zuständig. Schon bei der Anhörung am 2. März hatte Seiters seine Skepsis deutlich gemacht: „Der Staat hat bisher kein eigenes Emissionsbudget zugeteilt.“
Privatpersonen können Klimaschutz nicht einklagen
Ausgangspunkt der Klagestrategie war eine wegweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, die den Bund dazu verpflichtete, über 2030 hinaus konkrete und verbindliche Ziele für die Senkung von Treibhausgasen vorzugeben. Die DUH rechnete auf Basis von Klimamodellen des Weltklimarats IPCC und deutscher Klimaziele eigene Emissionsbudgets für die beiden Konzerne aus. Würden diese nach 2030 weiterhin Fahrzeuge mit Verbrennungsantrieb anbieten, so die Argumentation, sei das Budget aufgebraucht – mit der Folge, dass der Staat später zu harten Gegenmaßnahmen greifen müsse, die wiederum die Freiheitsrechte der Kläger beschnitten.
Das Gericht wies diese Herleitung zurück. Die DUH hatte mit ihrer Revision eine Grundsatzfrage aufgeworfen: ob Unternehmen mit besonders hohem CO₂-Ausstoß jenseits geltender Vorschriften auf dem Zivilrechtsweg zu konkretem Klimaschutz gezwungen werden können. Der sechste Zivilsenat des Bundesgerichtshof verneinte das klar – Budgetzuweisungen und Verkaufsverbote fielen in den Gestaltungsbereich des Parlaments.
DUH prüft den Gang vor das Verfassungsgericht
Die Konzerne zeigten sich zufrieden. Mercedes verwies darauf, dass verbindliche Klimavorgaben vom Gesetzgeber kommen müssten. BMW-seitig hieß es, diese Debatte müsse „im Plenarsaal geführt werden, nicht im Gerichtssaal“.
DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz erklärte, man werde die Urteilsbegründung sorgfältig analysieren und einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht erwägen.


