Letzte Generation

Klimaaktivistin droht Haft: „Mirjam bekommt jetzt die Quittung dafür. Gut so“

Eine Frau seilte sich über einer Autobahn ab, jetzt drohen ihr bis zu vier Jahre Gefängnis. Polizeigewerkschafter und CDU-Politiker finden das richtig.

An dieser Protestaktion nahm die Angeklagte teil.
An dieser Protestaktion nahm die Angeklagte teil.dpa

Die drohende Gefängnisstrafe für eine Klimaaktivistin der Umweltbewegung Letzte Generation sorgt für erhitzte Diskussionen. Die Frau hatte sich aus Protest gegen die Automobilausstellung IAA von einer Autobahnbrücke abgeseilt. Ihr drohen jetzt bis zu vier Jahre Gefängnis. Der CDU-Politiker Andreas Bohl freut sich darüber. Er teilt mit: „Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Gut so!“ Es dürfe „keinen Bonus“ geben für „radikale Klima-Aktivisten, die seit Jahren Straftaten und terroristische Aktionen unter dem grünen Label durchführen“. Bohl weiter: „Diese sogenannte Letzte Generation rühmt sich sogar mit Straftaten.“

Anlass für den Tweet von Bohl ist ein bei Twitter ausgetragener Streit zwischen einem Klimaaktivisten aus dem Umfeld der Angeklagten und dem Polizeigewerkschafter Manuel Ostermann. Der Klimaaktivist hatte ein Bild der Angeklagten gepostet und dazu geschrieben: „Das ist Mirjam Herrmann von Letzte Generation. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll sie für zwei bis vier Jahre ins Gefängnis, weil sie an einer Brücke abgehangen hat. Also von oben und mit Banner gegen Auto-Messe IAA. Brücke und Autobahn waren 1,5 h gesperrt.“

„Mirjam stellt notfalls Ihre radikale Ideologie über Menschenleben“

Ostermann, stellvertretender Bundesvorsitzender für die Bundespolizei bei der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), antwortete darauf: „Lieber StefanMuelller, Falsch. Hier die richtige Version. Das ist Mirjam. Mirjam ist eine Straftäterin, die das Leben Dritter mit Wissen & Wollen gefährdet hat. Mirjam stellt notfalls Ihre radikale Ideologie über Menschenleben. Mirjam bekommt jetzt die Quittung dafür. Gut so.“

CDU-Politiker Bohl teilte dazu weiter mit: „Manuel Ostermann trifft den Nagel auf den Kopf und ich danke ihm für seine stets klare Bewertung aus Sicht der Polizei.“ Wenn „der Rechtsstaat nicht mehr angemessen verteidigt wird, schlittern wir schnurstracks von der Demokratie in eine Anarchie.“

Staatsanwaltschaft: „Generalpräventive Erwägungen“

Die Anklage gegen die Frau wurde von der Staatsanwaltschaft München II am Amtsgericht Fürstenfeldbruck bei einem Schöffengericht erhoben. Das lässt gewisse Rückschlüsse auf die Erwartungen der Staatsanwaltschaft zu. Bei einer Anklage zum Strafrichter liegt der Strafrahmen bei maximal zwei Jahren, beim Schöffengericht sind bis zu vier Jahre möglich.

Die Wahl des Gerichts bedeutet zwar nicht automatisch, dass die Staatsanwaltschaft auch eine so hohe Strafe erwartet. Sie hält sie aber offenbar zumindest für möglich. Bewährung kann nur bei Strafen bis zu zwei Jahren ausgesprochen werden. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte, bei der Anklage seien auch „generalpräventive Erwägungen berücksichtigt“ worden.