Soziales

Keine Rentenzahlung wegen neuer EU-Richtlinie? Gerüchte sorgen für Aufsehen

Neue EU-Regeln für Banküberweisungen sorgen für Verunsicherung. Im Internet häufen sich Gerüchte. Nun stellt die Deutsche Rentenversicherung die Fakten klar.

Die Deutsche Rentenversicherung räumt Gerüchte aus dem Weg.
Die Deutsche Rentenversicherung räumt Gerüchte aus dem Weg.Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Nach mehreren Meldungen im Internet, dass aufgrund von neuen EU-Überweisungsregeln die Rentenzahlungen ausblieben, hat die Deutsche Rentenversicherung den Gerüchten widersprochen. Rentner müssten sich keine Sorgen machen, ab Oktober wegen neuer EU-Überweisungsregeln unter Umständen keine Rentenzahlung mehr zu erhalten.

Auch wenn es kleinere Abweichungen im Namen geben sollte, könnten die Überweisungen wie gewohnt vorgenommen werden, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund in einem extra veröffentlichen Faktencheck mit. Anderslautende Informationen, die im Internet und sozialen Medien kursierten, seien schlichtweg falsch.

Gerüchte schüren Aufregung unter Rentnern

Es ist zwar richtig, dass Geldinstitute vom 9. Oktober an bei Einzelüberweisungen von Verbrauchern überprüfen müssen, ob eine IBAN-Kontonummer mit dem Namen des Zahlungsempfängers exakt übereinstimmt, um Betrug zu erschweren und Onlinezahlungen sicherer zu machen, erklärt die Rentenversicherung. Für Einzelüberweisungen wird die Richtlinie PSD3 verpflichtend eingeführt. Kunden, die keine Verbraucher sind – zum Beispiel Unternehmen oder Behörden – können bei Sammelüberweisungen jedoch entscheiden, ob eine IBAN-Namensprüfung vorgenommen werden soll.

Für dieses sogenannte Opt-out-Verfahren habe sich auch die Deutsche Rentenversicherung entschieden, damit die Renten auch ab Oktober problemlos überwiesen werden können – selbst bei kleineren Namensabweichungen.

In den sozialen Medien wird dennoch teilweise behauptet, Banken dürften ab Oktober keine Renten mehr auszahlen, wenn der Name des Empfängers nicht buchstabengetreu mit der IBAN übereinstimmt. Des Weiteren wird davor gewarnt, dass beispielsweise ein fehlender Zweitname, ein abgekürzter Vorname oder ein Tippfehler dazu führe, dass Überweisungen automatisch blockiert werden.

Da im Netz und in sozialen Medien immer wieder ungenaue oder irreführende Informationen rund um die Rente kursieren, rät die Deutsche Rentenversicherung grundsätzlich, sich bei Fragen zu Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen an die offiziellen Auskunftsstellen zu wenden oder eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen.