Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat der Idee einer Notaufnahme-Gebühr eine Absage erteilt. Es gebe aktuell intensive Beratungen über die Neustrukturierung der Notfallversorgung in Deutschland, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in Berlin. Über eine Gebühr werde aber nicht diskutiert. „Daher wird der Vorschlag, der hier von der kassenärztlichen Bundesvereinigung, von Herrn Gassen vorgetragen wird, der wird keine Umsetzung finden.“
Andreas Gassen hatte sich zuvor für eine Gebühr für Patientinnen und Patienten ausgesprochen, die künftig ohne vorherige telefonische Ersteinschätzung in die Notaufnahme kommen. „Wer weiterhin direkt in die Notaufnahme geht, ohne vorher die Leitstelle anzurufen, muss gegebenenfalls eine Notfallgebühr entrichten, denn das kostet die Solidargemeinschaft unterm Strich mehr Geld und bindet unnötig medizinische Ressourcen“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Es werde immer argumentiert, derartige Gebühren seien unsozial, sagte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) den RND-Zeitungen. „Unsozial ist in meinen Augen jedoch, den Notdienst unangemessen in Anspruch zu nehmen und damit das Leben anderer Menschen zu gefährden“, sagte Gassen. „Wer noch selbst in eine Notaufnahme gehen kann, ist oft kein echter medizinischer Notfall.“
Patientenschützer lehnen Notaufnahme-Gebühr ab
Gegen das Vorhaben kam auch von anderer Stelle Widerspruch. So lehnt die Deutsche Stiftung Patientenschutz eine solche Strafgebühr ab. Vorstand Eugen Brysch betonte, von massenhaftem Missbrauch der Notaufnahmen könne keine Rede sein. Er verwies auf eine Umfrage der Krankenkasse KKH, wonach weniger als jeder Vierte die Notaufnahme aufsucht, wenn er bei nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen außerhalb der Praxis-Öffnungszeiten Hilfe benötigt.
„Patienten können die Schwere ihrer Symptome oft nicht deuten“, sagte Brysch. Auch Mediziner täten sich mitunter schwer, eine fachfremde Diagnose zu stellen. Deshalb müssten zunächst die Kassenärzte ihre Hausaufgaben machen, betonte Brysch: „Das gilt neben dem Ausbau und der Spezialisierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes auch für die Öffnungszeiten der niedergelassenen Ärzte sowie das Angebot von Hausbesuchen.“




