Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin den Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf den Weg gebracht. Ziel ist es, das erwartete Defizit der Krankenkassen auszugleichen und einen erneuten Anstieg der Zusatzbeiträge zu vermeiden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) rechnet bei Umsetzung der Reform mit Einsparungen von 16,3 Milliarden Euro im Jahr 2027. Warkens erster Entwurf, den sie vor knapp zwei Wochen vorgelegt hatte, sah noch Einsparungen von rund 19,6 Milliarden Euro vor. In den abschließenden Verhandlungen zwischen Union und SPD am Dienstag wurde der Betrag gesenkt.
Krankenkassen-Reform: Zuzahlungen für Medikamente steigen
Für Versicherte sieht die Reform eine Reihe von Belastungen vor. Die Zuzahlungen für Medikamente in der Apotheke sollen steigen, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt. Besserverdienende sollen künftig auf einen höheren Anteil ihres Einkommens Beiträge zahlen.
Auf eine generelle Kürzung des Krankengeldes verzichtet die Koalition. Gegen diesen ursprünglich von Warken vorgesehenen Punkt hatte die SPD Bedenken angemeldet. Eine Absenkung auf das Niveau des Arbeitslosengeldes I soll künftig nur dann erfolgen, wenn das Arbeitsverhältnis während des Krankengeldbezugs endet.
Die Vergütungen für Arztpraxen, Kliniken und Pharmahersteller sollen künftig nur noch so schnell wachsen dürfen wie die Einnahmen der Krankenkassen. In der Vergangenheit hatte das Wachstum dieser Ausgaben in der Regel deutlich darüber gelegen. Ärzteverbände kritisieren die Vorgabe und warnen vor Einschnitten bei der Patientenversorgung.
Umstritten bleibt die Finanzierung der Krankenversicherung von Beziehenden der Grundsicherung, die ab dem 1. Juli 2026 das bisherige Bürgergeld ablöst. Bislang tragen die Krankenkassen den größeren Anteil dieser Kosten aus Beitragseinnahmen, an denen sich Privatversicherte nicht beteiligen.
Verbände kritisieren Krankenkassen-Reform
Im Entwurf verankert ist zudem eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke, die im Jahr 2028 eingeführt werden soll. Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt nun das parlamentarische Verfahren im Bundestag.


