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Italienische Strandbadbetreiber bekommen harte Konkurrenz aus der EU

Ein Urteil des italienischen Staatsrates hat öffentliche Konzessionen für Strandbäder aufgehoben. Italienische Betreiber fürchten nun eine alte EU-Richtlinie.

Bogliasco in der italienischen Riviera: Strandbadbetreiber könnten hier bald harte europäische Konkurrenz bekommen.
Bogliasco in der italienischen Riviera: Strandbadbetreiber könnten hier bald harte europäische Konkurrenz bekommen.Shotshop/Imago

Der Sommer naht und Italien bereitet sich darauf vor. Doch einige Wochen vor Beginn der Badesaison sorgt ein Urteil des italienischen Staatsrates, des höchsten Verwaltungsorgans des Landes, für Diskussionen. Es geht um die Vergabe der öffentlichen Konzessionen für die Strände des Belpaese – seit Jahrzehnten sorgt diesbezüglich eine europäische Richtlinie für einen Streit zwischen Rom und Brüssel.

Es handelt sich dabei um die Bolkenstein-Richtlinie, die darauf abzielt, den Dienstleistungssektor in Europa zu liberalisieren und den freien Wettbewerb zu fördern. In Bezug auf die italienischen Strände bedeutet dies, dass öffentliche Konzessionen für Strandbetriebe aufgehoben werden müssen, um den Marktzugang für Unternehmen aus anderen EU-Ländern zu erleichtern.

Die Richtlinie besteht seit dem Jahr 2006 und wurde von der damaligen Berlusconi-Regierung rezipiert, jedoch nie für die Strände umgesetzt. Italienische Strandbetreiber stellen sich seit Jahren dagegen, und die Regierung unterstützte bisher den Protest. Lokale Betreiber, die bisher unter besonderen Bedingungen tätig waren, fürchten, mit einem verstärktem Wettbewerb konfrontiert zu werden.

Staatsrat will Umsetzung der Bolkenstein-Richtlinie für Strände

In seinem Urteil bestätigt der Staatsrat das Ablaufdatum der Küstenkonzessionen für Strände zum 31. Dezember des vergangenen Jahres und zwingt die Verwaltungen nun, etwaige Ausnahmen bis zum 31. Dezember 2024 aufzuheben. Der Staatsrat beruft sich dabei auf die „Grundsätze des Europäischen Gerichtshofs“, um „unverzüglich das Ausschreibungsverfahren zur Vergabe der Konzession in einem wirklich wettbewerbsfähigen Umfeld einzuleiten“.

In der Entscheidung wird zugleich betont, dass die Ressource Strand „knapp“ sei. Diese sei nämlich eine der Bedingungen für die Durchführung der Bolkenstein-Richtlinie. Zuvor hatte die Regierung von Giorgia Meloni das Gegenteil behauptet: Anfang Januar hatte Italien eine Kartierung der Strände der EU-Kommission vorgelegt, wonach diese ganz und gar nicht eine „knappe Ressource“ seien. Die Europäische Kommission wies jedoch Melonis Rechnung zurück und bestand auf eine akkurate Kartierung.

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