Iran-Krieg

Bericht: Entlastungsprämie soll auch an Empfänger von Sozialleistungen gezahlt werden

1000 Euro steuerfrei sollen Arbeitgeber zur Entlastung an ihre Arbeitnehmer weitergeben können. Einem Entwurf zufolge soll dies auch für Empfänger der Grundsicherung gelten.

Die Bundesregierung verabschiedete vor zwei Wochen eine Entlastungsprämie.
Die Bundesregierung verabschiedete vor zwei Wochen eine Entlastungsprämie.Michael Kappeler/dpa

DIe geplante Entlastungsprämie von 1000 Euro soll offenbar auch an Empfänger der Grundsicherung ausgezahlt werden. Dies berichtete die Welt unter Berufung auf einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von Union und SPD.

Die Prämie soll gezahlt werden, wenn die Leistungsempfänger über Einkünfte aus bezahlter Arbeit verfügen. Die Grundsicherung soll ab Juli das Bürgergeld ablösen und betrifft Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II.

Zeitraum für Entlastungsprämie wird verlängert

Konkret heißt es im Entwurf, dass Leistungen, die Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn bis zu 1000 Euro als Entlastungsprämie gewähren, bei SGB-II-Beziehern nicht als Einkommen berücksichtigt werden. An anderer Stelle wird festgehalten, die Zahlungen sollen Arbeitnehmern auch dann „in voller Höhe zugutekommen“, wenn sie SGB-II-Leistungen beziehen.

Profitieren würden vor allem sogenannte Aufstocker, deren Einkommen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht. Im vergangenen Jahr gab es nach den Angaben rund 810.000 dieser Beschäftigten, die mehrheitlich geringfügig oder in Teilzeit arbeiten. Die staatlichen Aufwendungen dafür beliefen sich zuletzt auf rund sieben Milliarden Euro pro Jahr.

Fritz Güntzler (CDU), finanzpolitischer Sprecher der Union im Bundestag, verteidigte die Regelung: „Die Corona-Hilfe und die Inflationsausgleichsprämie waren genauso ausgestaltet.“ Wenn Arbeitgeber freiwillig einen Bonus zahlten, könne der Staat das Geld an anderer Stelle nicht einfach streichen.

Kritik richtet sich gegen das Verfahren: Vielen Unionsabgeordneten sei dem Bericht zufolge die entsprechende Passage zuvor nicht bekannt gewesen. Parallel verständigte sich die Bundesregierung darauf, den Auszahlungszeitraum der Prämie bis zum 30. Juni 2027 zu verlängern. Ursprünglich war die Zahlung nur für das laufende Jahr vorgesehen. Das geht aus einem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der Bundestag soll am Mittwoch über die Verlängerung abstimmen.

Entlastungsprämie kostet Staat Milliarden

Die erwarteten Steuermindereinnahmen liegen laut Antrag bei rund 2,8 Milliarden Euro, davon entfielen 1,1 Milliarden Euro auf den Bund. Die höheren Kosten gegenüber dem ursprünglichen Beschluss erklärten Koalitionskreise damit, dass durch den längeren Zeitraum mehr Unternehmen die Prämie auszahlen dürften.

Beschlossen worden war die Maßnahme von Union und SPD im Koalitionsausschuss am 12. April als Reaktion auf die infolge des Iran-Krieges gestiegenen Energiepreise. Arbeitgeber können freiwillig 1000 Euro steuer- und abgabenfrei an Beschäftigte zahlen und die Kosten als Betriebsausgaben geltend machen.